MABB gegen exklusive DVB-H-Frequenzvergabe an MFD

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Berlin/Brandburg – „Die alleinige Zuweisung des wertvollen Frequenzspektrums im Bereich Rundfunk an Plattformen ohne Beziehung zum Endkunden wie beim Digital Multimedia Broadcasting (DMB)“ wolle man nicht forcieren.

Diese in einer Pressemitteilung der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) geäußerten Bedenken richten sich gegen den einzigen Frequenznehmer des zu DVB-H in Konkurrenz stehenden Handy-TV-Standards Digital Media Broadcast (DMB), die Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD).

Die MFD besitzt deutschlandweit die DMB-Frequenzen und produziert das vier Sender umfassende Handy-TV-Paket „Watcha!“, welches sie aber nicht selbst gegenüber den Kunden vertreibt. Dafür hat MFD Vertriebsvereinbarungen mit den Mobilfunkbetreibern Debitel, der Mobilcom sowie Simply geschlossen.
 
„Wir möchten vermeiden, dass jemand eine Lizenz erhält, der selbst keinerlei Entscheidung daran hat, welche Programme für die Nutzer verfügbar sind“, präzisierte Jan Czemper, Projektreferent der MABB für Digitale Projekte, die Bedenken der Medienwächter auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN. Der MFD wolle man eine solche Struktur zwar nicht unterstellen. Allerdings sei es nicht das Anliegen der Medienanstalt, Unternehmen zu unterstützen, bei denen die Abhängigkeiten zwischen inhaltlicher Gestaltung und Vermarktung nicht deutlich zu erkennen seien.

Bekannt ist, dass die MFD sich bei der Vergabe um die DVB-H-Lizenzen ebenfalls bewerben will. Einen vorzeitigen Ausschluss des Unternehmens wird es aber nicht geben. „Dieser Bewerber hat die gleiche Chance, wie sie auch allen anderen potenziellen Lizenznehmern gewährt wird“, betonte der Projektreferent mit Nachdruck. Die Entscheidung zur Vergabe sei ausschließlich abhängig davon, welche Unterlagen seitens der Interessenten bei der Medienanstalt eingereicht werden.
 
Großes Interesse herrscht bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg daran, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen. „Am besten wäre ein gemeinschaftliches Angebot, bei dem etwa Mobilfunkunternehmen und Inhaltebetreiber bereits zusammenarbeiten“, so Czemper. Das könnte die Lizenzvergabe für alle Seiten beschleunigen. Würden aber statt kombinierter Bewerbungen Unternehmen vermehrt Einzelbeteiligungen einreichen, müssten potenzielle Lizenznehmer zunächst an einen Verhandlungstisch gebracht werden. „Das könnte sich sehr zeitraubend entwickeln“, ist sich Czemper sicher. Wie dann die Eingangsverhandlungen laufen, sei abhängig von der Vorarbeit, die die Bewerber bis dahin geleistet hätten.

Die MABB öffnet und erweitert ihr Vergabeverfahren für DVB-H-Lizenzen. Gestartet wurde das Verfahren bereits im Dezember 2005. Grund für die Erweiterung sei das große Interesse verschiedener Bewerber, die DVB-H im Regelbetrieb nutzen wollen. Die Bewerbungsfrist für die Vergabe der DVB-H-Lizenz läuft noch bis April 2007. Einen konkreten Zeitplan für das weitere Verfahren gibt es nicht. Als optimales Ziel hat sich die mabb allerdings den Herbst dieses Jahres gesetzt. „Sind die Verträge dann bereit zu Unterschrift, wäre das ideal“, so der Projektreferent. Denn parallel zum medienrechtlichen Verfahren läuft die telekommunikationsrechtliche Vergabe der Bundesnetzagentur.
 
Wie groß die Zahl der Interessenten an einer Lizenz sein wird, bleibt abzuwarten. „Wir rechnen aber damit, dass alle mitmachen, die bereits 2006 Unterlagen im Bezug auf die Ausschreibung eingereicht haben“, so Czemper. Und das seien immerhin rund 30 Bewerber gewesen. [lf]

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