Hannover – Nach der Reform der Telekommunikationsordnung seitens der EU wollen die Direktoren der Landesmedienanstalten den Rundfunk stärker geschützt sehen.
Dabei wünschen sich die deutschen Medienwächter eine Garantie für den Zugang zu Frequenzen und berufen sich dabei auf das gleichzeitige Recht der EU-Staaten, privaten Rundfunkveranstaltern gesetzliche Programm- und Verbreitungspflichten aufzuerlegen.
Hintergrund ist, dass die Frequenzvergabe für Mobilfunkanbieter deutlich erleichtert werden soll. So plant die EU, Mobilfunkdienste mit Rundfunternehmen bei der Frequenzenvergabe gleichzustellen. Dagegen fordern die Medienanstalten, die „Idee des bevorrechtigten Zugangs des Rundfunks zu den Frequenzen weiter zu entwickeln“. [lf]
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