Erfurt – „T-Systems Media and Broadcast“ verfüge, so die Landesmedienanstalten, über ein Quasi-Monopol bei den Sendestandorten, das mit öffentlichen Mitteln und damit verbundenen Vorrechten entstanden sei.
„T-Systems Media and Broadcast“ ist der technische Dienstleister für die Ausstrahlung über das digitale Antennenfernsehen DVB-T. Jeder private Sender, der über DVB-T ausstrahlt, muss dafür Verträge mit der T-Systems Tochter schließen. Bisher funktioniert dieses DVB-T-Modell jedoch nicht für alle Teilnehmer zufriedenstellend: So beklagen sich einige Sender, dass die T-Systems-Preise zu hoch seien und bleiben einer Ausstrahlung über das terrestrische Antennenfernsehen weitgehend fern.
Dabei hinterfragen die Medienwächter insgesamt die Tendenz, dass sich immer häufiger private Investoren in medienrelevate Unternehmen einkaufen. Diese Beteiligungen von Finanzinvestoren verändere, so die Landesmedienanstalten, in der Medienbranche grundlegend die Struktur und Transparenz des Eigentums und unterwerfe es einem schnellen Wandel.
Gerade der häufige Eigentümerwechsel durch Investoren passt den Medienwächtern nicht, die argumentieren, dass die Medienbranche eines besonderen Schutz bedürfe, um ihrem öffentlichen Auftrag und der damit verbundenen Verantwortung für die Meinungsbildung gerecht werden zu können.
„Wer die Veranstaltung von Rundfunk ausschließlich als wirtschaftliche Tätigkeit ansieht, verspielt diese Privilegien und liefert die Rechtfertigung für die von der EU-Kommission angestrebte Versteigerung von Rundfunkfrequenzen“, so der Vorsitzende der Gremienvorsitzenden-Konferenz der Landesmedienanstalten, Thomas Koch.
Auch führe die zunehmende Beteiligung von Fondgesellschaften an Rundfunkveranstaltern dazu, dass eine Erfassung und Zurechenbarkeit der Beteiligungsverhältnisse nicht gewährleistet sei. Wer tatsächlich welches Unternehmen beherrsche, habe aber im Medienbereich, so die Landesmedienanstalten, eine zentralere Bedeutung als in anderen Branchen. [lf]
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