Kiel – Auch über DVB-T darf das Regionalprogramm „17.30 Live“ in Norddeutschland ausgestrahlt werden. Dies beschloss die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR).
Bislang hatte die Sat.1-Tochter „Sat.1 Norddeutschland GmbH“ das Regionalprogramm nur für den Muttersender in Berlin produziert. Diese Sendegenehmigung gilt jedoch vorerst nur bis zum 30.Juni 2008, da der achte Rundfunktstaatsvertrag eigentlich vorschreibt, dass RTL und Sat.1 die Regionalprogramme nicht mehr selbst betreiben dürfen.
Zur Sicherung der Meinungsvielfalt sollen nach Vorstellung der Medienwächter zukünftig von den großen Senderfamilien unabhängige Programmbetreiber die regionale Berichterstattung übernehmen. An der Lizenzpflicht sowie der eigenständigen Finanzierung des Sendebetriebs ändert sich dabei auch in der Zukunft nichts.
Doch in diesem Fall hat die ULR nach eigenen Angaben, wie zuvor bereits beim Regionalprogramm von RTL, eine Ausnahme gemacht. Obwohl es sich bei der Sat.1 Norddeutschland GmbH um eine 100-prozentige Tochter des Hauptprogrammveranstalters handelt und damit die geforderte Eigenständigkeit nicht gegeben ist, darf „17.30 Live“ über DVB-T senden.
Die schleswig-holsteinischen Medienwächter begründen diese Sonderregelung damit, dass die Umstellung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit ihren weit reichenden Konsequenzen während der zur Zeit laufenden laufenden Lizenzperiode erfolgt ist. Deswegen hat „17.30 Live“ auch vorerst nur eine Lizenz bis Mitte 2008 erhalten.
Danach – und dies machten die Medienwächter unmissverständlich deutlich – müsse für „17.30 Live“ ein neuer Betreiber gefunden werden, der auch gesellschaftsrechtlich den geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht. „Die Sat.1 Satellitenfernsehen GmbHdürfe diesen also nicht mehr beherrschen“, so die ULR abschließend. [lf]
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