Sat.1-Regionalprogramm bekommt Sonderregelung

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Kiel – Auch über DVB-T darf das Regionalprogramm „17.30 Live“ in Norddeutschland ausgestrahlt werden. Dies beschloss die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR).

Bislang hatte die Sat.1-Tochter „Sat.1 Norddeutschland GmbH“ das Regionalprogramm nur für den Muttersender in Berlin produziert. Diese Sendegenehmigung gilt jedoch vorerst nur bis zum 30.Juni 2008, da der achte Rundfunktstaatsvertrag eigentlich vorschreibt, dass RTL und Sat.1 die Regionalprogramme nicht mehr selbst betreiben dürfen.

Zur Sicherung der Meinungsvielfalt sollen nach Vorstellung der Medienwächter zukünftig von den großen Senderfamilien unabhängige Programmbetreiber die regionale Berichterstattung übernehmen. An der Lizenzpflicht sowie der eigenständigen Finanzierung des Sendebetriebs ändert sich dabei auch in der Zukunft nichts.
 
Doch in diesem Fall hat die ULR nach eigenen Angaben, wie zuvor bereits beim Regionalprogramm von RTL, eine Ausnahme gemacht. Obwohl es sich bei der Sat.1 Norddeutschland GmbH um eine 100-prozentige Tochter des Hauptprogrammveranstalters handelt und damit die geforderte Eigenständigkeit nicht gegeben ist, darf „17.30 Live“ über DVB-T senden.

Die schleswig-holsteinischen Medienwächter begründen diese Sonderregelung damit, dass die Umstellung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit ihren weit reichenden Konsequenzen während der zur Zeit laufenden laufenden Lizenzperiode erfolgt ist. Deswegen hat „17.30 Live“ auch vorerst nur eine Lizenz bis Mitte 2008 erhalten.
 
Danach – und dies machten die Medienwächter unmissverständlich deutlich – müsse für „17.30 Live“ ein neuer Betreiber gefunden werden, der auch gesellschaftsrechtlich den geltenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht. „Die Sat.1 Satellitenfernsehen GmbHdürfe diesen also nicht mehr beherrschen“, so die ULR abschließend. [lf]

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3 Kommentare im Forum
  1. AW: Sat.1-Regionalprogramm bekommt Sonderregelung Strukturelle Trennung von Regionalprogramm und Rahmenprogramm? Damit könnte auch die Vorschau auf die Themenplanung gestrichen werden.
  2. AW: Sat.1-Regionalprogramm bekommt Sonderregelung So ganz will mir der Sinn nicht erschließen.Das Regional Programm von Sat1 find ich ganz gut. Toll ist auch das es nicht so Werbeverseucht ist wie bei RTL und so langweilig wie im NDR (Schleswig Holstein Magazin).
  3. AW: Sat.1-Regionalprogramm bekommt Sonderregelung Vielleicht bringt der Originalartikel etwas mehr Klarheit: http://www.ulr.de/index2.html?/ULR_Akt_Presse07/einzelausgabe_D1_3.html . Bislang wurde das Regionalprogramm Schleswig-Holstein/Hamburg _direkt_ von der Sat.1 GmbH veranstaltet und war nur eine Lizenzauflage in Schleswig-Holstein. Jetzt aber ist die Sendeschiene Mo-Fr 17:30 bis 17:55 Uhr komplett an einen anderen Veranstalter vergeben worden, da nach neuestem Rundfunkstaatsvertrag die Regionalprogramme eine eigene Zulassung benötigen. Diese Firma Sat.1 Norddeutschland GmbH ist allerdings ein 100%ige Tochter von Sat.1 und deswegen gibt es die Lizenz nur für eine Übergangsphase bis zum 30.06.2008. Denn der Rundfunkstaatsvertrag schreibt auch eine Unabhängigkeit vom Hauptprogramm vor - diese wird in Norddeutschland dann aber erst im Juli 2008 umgesetzt. Hauptgrund für diese Ausnahmeregelung ist eben die noch laufende DVB-T-Zulassung für Sat.1 in Schleswig-Holstein, die nicht durch eine sich später ergebene Änderung der gesetzlichen Grundlagen unterwandert werden soll.
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