Subventionskritik: Kabelverband sieht sich durch EU bestätigt

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Nachdrücklich begrüßt hat heute der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) die von der Europäischen Kommission verkündete Ablehnung der Förderpläne für das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) in Nordrhein-Westfalen.

Laut Anga-Präsident Thomas Braun sei die Entscheidung der EU-Kommission „eine wichtige Mahnung zu fairen Wettbewerbsbedingungen“ im Digitalisierungsprozess. „Die einseitige Subventionierung von DVB-T ist und bleibt rechtswidrig“, so Braun.

Die EU-Kommission habe nochmals klargestellt, dass der Staat zwar die Digitalisierung fördern, dabei aber nicht einzelne Übertragungswege bevorzugen darf. Das müsse auch für das neue Handy-TV (DVB-H) gelten. „Neue Fernsehübertragungswege dürfen von den Landesmedienanstalten nicht protegiert werden, sondern müssen sich wie Kabel und Satellit durch Leistung im Wettbewerb um die Zuschauer durchsetzen.“, betonte Braun.
 
m November 2005 hatte die EU-Kommission nach einer Beihilfebeschwerde der Anga bereits die Subventionierung von DVB-T in Berlin-Brandenburg für rechtswidrig erklärt und die Rückforderung aller an die Programmveranstalter ausgezahlten Zuschüsse angeordnet. Im Anschluss an dieses Verfahren wurde die beihilferechtliche Überprüfung der Förderpläne für NRW aufgenommen. Die Anga hat die Förderabsichten der Landesmedienanstalten von Beginn an als wettbewerbsverzerrend kritisiert und die EU-Behörde bei ihren Untersuchungen unterstützt. [sch]

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