Anga: „Anreizregulierung“ nicht auf Kosten der Netzbetreiber

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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In der aktuellen Diskussion, ob den privaten Rundfunkveranstaltern zusätzliche Anreize für mehr Qualität in ihrem Informationsangebot gegeben werden sollen, hat der Kabelverband Anga ein Rechtsgutachten vorgelegt. Demnach seien Förderungen von Programmveranstaltern auf Kosten der Netzbetreiber verfassungswidrig.

Derzeit wird von der Medienpolitik diskutiert, ob durch zusätzliche Anreize die Qualitätsstandards im privaten Rundfunk gesteigert werden können. Dabei werde auch darüber debattiert, den Rundfunkanbietern einen vergünstigten Zugang zu Infrastrukturen zu bieten, darunter auch zu den Plattformen der Kabelanbieter. Eine solche Förderung, welche auf Kosten der Netzbetreiber erfolge, sei verfassungswidrig, teilte der Veranstalter der Branchenmesse Anga Cable am Mittwoch mit. Dem Ergebnis zugrunde liegt ein Gutachten von Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock, welches vom Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) in Auftrag gegeben wurde.

„Eine Anreizregulierung über Ver­günstigungen beim Zugang zu Infrastrukturen entspricht nicht dem Grundsatz der Ver­hält­nismäßigkeit und ist mit den grundrechtlichen Positionen der Netzbetreiber nicht vereinbar“, heißt es in der Bewertung. Die mit dem Programmversorgungsauftrag verbundenen Kosten würden in der Ver­ant­wort­lichkeit des Rundfunks liegen und dürften nicht beliebig auf Dritte übergewälzt werden.
 
Grundsätzlich stehe die deutsche Kabelbranche der Förderung eines vielfältigen Programmangebotes offen gegenüber. „Kritisch zu bewerten sind jedoch Vergünstigungen beim Zugang zu Infrastrukturen“, so der Verband. „Es ist bedenklich, dass eine Förderung bestimmter Inhalte durch eine zusätzliche Regulierung der Plattformbetreiber erfolgen soll“, erklärte Anga-Präsident Thomas Braun. „Auch ist völlig offen, ob die diskutier­ten Anreize angesichts der hohen Kosten für die Programmveranstaltung über­haupt die gewünschte Wirkung entfalten können“.

Durch eine Anreiz­regu­lierung würden potenziell die Veranstalter zusätzlich gefördert, die bereits ein qualitativ hoch­wertiges Programm veranstalten würden – „und das auf Kosten der Plattformbetreiber“.
 
In dem Gutachten werden auch Alternativen aufgeführt, mit welchen eine Qualitätsförderung des privaten Rundfunks mit den Mitteln des Rundfunkrechts durchgesetzt werde könne. So könnte beispielsweise die Zulassung privater Veranstalter stärker als bisher an die Erfüllung bestimm­ter Qualitätsanforderungen gekoppelt werden. Darüber hinaus sei es denkbar, einen Universaldienst einzuführen, „bei dem Anbieter, die ihre programmlichen Pflichten nicht hin­reichend erfüllen, zur Zahlung einer Abgabe herangezogen werden“. So würden sich qualitativ hochwertige Inhalte finanzieren lassen. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, die Informations- und Nachrichtenprogramme privater Rundfunkveranstalter anteilig aus dem allgemeinen Rundfunkbeitragsaufkommen zu finanzieren. [rh]

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