Anga: Exklusivinhalte verstoßen gegen Programmvielfalt

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Bonn – Einen „Schutz vor Inhaltemonopolen“ auf mehreren Ebenen wünscht sich der Kabelverband Anga von den Gesetzgebern in Bund und Ländern.

Zur Sicherung der Programmvielfalt sowie der Zukunft der Kabelnetze fordert der Kabelverband die Politik auf, die Gesetze zu verschärfen. So könnte sich der Anga Änderungen im Bereich des Urheberrechts, bei den Mediengesetzen sowie im Rundfunksstaatsvertrag vorstellen.

Deswegen schlägt der Kabelverband vor, in den Rundfunksstaatsvertrag so genannte Must-offer-Verpflichtung für Programmveranstalter zu verankern. Der Rundfunkstaatsvertrag müsse um Vorschriften ergänzt werden, die den Missbrauch von Inhaltemonopolen und Exklusivvereinbarungen verhindern. „Wir brauchen eine Must Offer-Verpflichtung der Programmveranstalter, die sich auf die wichtigsten Vollprogramme und die Übertragungen von Premiumsport erstreckt. Sonst bleiben die Interessen der betroffenen Kabelhaushalte auf der Strecke“, so die Anga in ihrer achtseitigen Grundsatzposition für das Jahr 2007.

Hintergrund für diese starken Forderungen ist vor allem die Angst vor der IPTV-Konkurrenz, die sich derzeit formiert. So hat die Telekom ihr IPTV-Angebot „T-Home“ im letzten Jahr gestartet und versucht, kräftig Kunden zu gewinnen. Vor allem der hohe Etat, den die Telekom für exklusive Programminhalte zur Verfügung stellen kann, scheint die Kabelbranche zu beeindrucken.
 
Dies macht sich an der Diskussion um die Bundesliga-Rechte fest. Derzeit teilen sich Arena und die Telekom noch die Rechte – Arena verfügt über die klassischen TV-Lizenzen, die Telekom darf die Verbreitung im Internet durchführen. Doch schon im kommenden Vergabeverfahren möchte die Deutsche Fußball Liga diese Rechtetrennung aufheben, was Ängste bei den Kabelunternehmen schürt. [lf]

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