Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen werden die Senderplätze im analogen Kabelnetz neu vergeben. Das dazu notwendige Bewerbungsverfahren hat die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) heute eröffnet.
Interessierte Anbieter sowie Rundfunkveranstalter können sich bis zum 28. März um einen der Senderplätze bewerben. Unter anderem sind jeweils ein Kabelkanal für Teleshopping, ein grenzüberschreitendes sowie ein lokal- und regionales Programm verfügbar.
Bei diesem Bewerbungsverfahren handelt ist sich bereits um den zweiten Schritt. Zunächst hatte eine Kommission der LfM die grundsätzliche Rangfolge für die einzelnen Kabelplätze festgelegt. Dies geschah bereits Anfang Februar dieses Jahres.
Dabei folgten die Mitglieder der Kommission der sechsten Vorrangentscheidung, die damit Grundlage für die anstehende siebte Entscheidung sein wird. Auch weiterhin wird die nordrhein-westfälische Medienanstalt über 17 Plätze im Kabelnetz bestimmen. Die Verantwortung für weitere Plätze liegt in den Händen des jeweiligen Netzbetreibers.
Entsprechend des nordrhein-westfälischen Mediengesetzes sind elf beziehungsweise zwölf Kanäle für digital-terrestrische Programme verfügbar. Über jeweils einen Kanal werden ein landesweites und ein lokales oder regionales Programm eingespielt. Darüber hinaus wird ein Kanal für grenzüberschreitende Sendungen sowie ein Platz für Teleshopping bereit gehalten. [lf]
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