BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Nach gut zwei Jahren Kräftemessen hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Kabelstreit befasst. Kabel Deutschland konnte dabei einen kleinen Etappensieg feiern, denn der BGH hob die Urteile der Vorinstanzen auf, wonach die Kündigung der Einspeiseverträge rechtens war.

Der Kabelstreit geht weiter: Nachdem die Klage von Kabel Deutschland gegen ARD und ZDF in den Vorinstanzen stets abgewiesen wurde, ging der Fall nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – und der bescherte dem Netzbetreiber zumindest einen kleinen Sieg. Denn die Richter hoben nun die Urteile der Vorinstanzen auf, die entschieden hatten, dass die Kündigung der Einspeiseverträge von Seiten der ARD und des ZDF legitim waren.

Im Falle der Prozesse gegen den Südwestrundfunk (SWR) und den Bayerischen Rundfunk (BR), in dem der BGH nun urteilte, müssen nun erneut die Vorinstanzen ran. Dabei sollen die Richter unter anderem überprüfen, ob sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten verbotenerweise abgesprochen haben, als sie die Einspeiseverträge gekündigt haben. Sollte dem so gewesen sein und die Anstalten sich nicht eigenständig zu dem Schritt entschieden haben, wäre die Kündigung ihrer Verträge nichtig, teilte der Bundesgerichtshof mit.
 
Eine klare Entscheidung trafen die Richter dagegen hinsichtlich der Frage, ob ARD und ZDF verpflichtet seien, neue Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland zu schließen. Hier stärkte der BGH die Position der Öffentlich-Rechtlichen: Diese seien verpflichtet, ihr Programmsignal den Kabelnetzbetreibern zur Verfügung zu stellen, dass diese auch verbreiten müssen. Den Standpunkt Kabel Deutschlands, dass diese Leistung auch wie gehabt vergütet werden muss, teilten die Richter nicht. Sie sehen keinen Anspruch, dass die Verträge mit den Öffentlich-Rechtlichen unverändert forgesetzt werden müssen.
 
Begonnen hatte der Streit Ende 2012: ARD und ZDF hatten ihre bestehenden Einspeiseverträg mit Kabel Deutschland gekündigt und seither unter Verweis auf die Must-Carry-Regeln keine Gebühren mehr für die Einspeisung ihrer Sender in die Netze bezahlt. 27 Millionen Euro flossen bis dahin jährlich in die Kassen des Netzbetreibers – und daran will der Kabel-Konzern auch festhalten. Da sich die Parteien nicht gütlich einigen konnten, zog Kabel Deutschland schließlich vor Gericht, um seine Forderungen durchzudrücken.
 
Gebracht hat es dem Netzbetreiber unterm Strich allerdings wenig, denn bisher ist Kabel Deutschland mit jeder seiner Klagen gescheitert. In Karlsruhe konnte der Konzern nun erstmals ein wenig Boden gut machen. Ob dies von Dauer sein wird, muss sich nun bei der Prüfung durch das Berufungsgericht zeigen. Der Kabelstreit geht damit in die nächste Runde, denn bis zur Urteilsverkündung des Berufungsgerichts wird noch einige Zeit ins Land gehen. [fm]

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178 Kommentare im Forum

  1. AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland Unter`m Strich ist wieder nichts Endgültiges heraus gekommen. Alles wieder nur heißer Brei. Auch wenn KD einen Mini- Sieg eingefahren hat, auf der anderen Seite hat KD wiederum verloren. Ziel von KD ist im Prinzip doch, doppelt abzukassieren und damit werden sie am Ende nicht durchkommen.
  2. AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland Das ist das wichtigste am ganzen Urteil, der rest läuft unter ferner liefen. Denn die absprache wird wohl kaum nachweisbar sein, selbst wenn muss ARD/ZDF nichts mehr zahlen und nur die Kündigt würde als nichts Rechtskräftig angesehen. Aber man kann ja immer Kündigen. Wäre ja noch schöner wenn man einen Vertrag nicht Kündigen könnte, wenn es der Dienstanbieter nicht will Kurz und knapp, KNB vergiss die Gebühren denn da kommt nichts mehr Denn wenn es so einfach nachweisbar wäre, dann wäre HD+ schon weg vom Fenster. Denn Pro7Sat1 hat nach absprache mit RTL einfach aufgehört FTA HD zu Senden und 2 Monate Später waren sie wieder mit HD On Air, diesmal aber verschlüsselt
  3. AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland Jetzt geht der Zirkus wieder vor die Oberlandesgerichte. Das kann dauern.
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