München – Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat eine Neufassung der Kanalbelegungssatzung verabschiedet. So ist die Einspeisung von 16 analogen Fernseh-Programmen für die Kabelnetzbetreiber verpflichtend vorgeschrieben.
Es handelt sich dabei laut BLM-Angaben um acht öffentlich-rechtliche und acht private Programme. Bei den privaten Programmen sind die beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten privaten Vollprogramme mit den Fensterprogrammen vorgesehen, ein lokales oder regionales Fernsehangebot sowie ein Telemedium.
Dazu kommen je ein Spartenprogramm aus den Kategorien Information/Bildung, Sport, Unterhaltung und Musik. Die vier Spartenprogramme und das Telemedium werden von der Landeszentrale vor allem nach Vielfaltskriterien bestimmt. Die restlichen Programme können von den Netzbetreibern unter Beachtung der allgemeinen rechtlichen Vorgaben selbst festgelegt werden.
Die Neufassung ist notwendig geworden, nachdem durch die Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes vom 11. Dezember 2006 die Kanalbelegungsvorschriften wesentlich geändert wurden.
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