Breitbandausbau: Neues Gesetz stößt auf geteiltes Echo

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Mit einem neuen Gesetz soll der Breitbandausbau vorangetrieben werden, wobei vor allem Baustellen verstärkt zur Verlegung von Glasfaserkabeln genutzt werden sollen. Bei den Verbänden stößt das Gesetz auf geteilte Meinungen. Während der Breko die Entscheidung begrüßt, geht diese dem Buglas nicht weit genug.

Mit dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) will die Bundesregierung die Kosten für den Breitbandausbau senken und gleichzeitig den Ausbau weiter vorantreiben. Bei den Verbänden wird dieses Gesetz, das eine bereits seit Mai 2014 gültige EU-Richtline in deutsches Recht überführt, unterschiedlich bewertet.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hält durch das DigiNetzG Kostensenkungen für möglich und setzt darauf, „vor allem in ländlichen und unterversorgten Regionen erfolgenden Breitbandausbau durch mögliche Einsparungen weiter zu intensivieren und Bürger und Unternehmen so schneller mit zukunftssicheren Highspeed-Anschlüssen versorgen zu können.“
 
Besonders die Verpflichtung zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten, die mehrfache Tiefbauarbeiten verhindern soll, sowie die Vorschrift zur verpflichtenden Mitverlegung von Glasfaserkabel bei der Erschließung von Neubaugebieten wird von der Breko positiv hervorgehoben.
 
Vor überzogenen Erwartungen in Sachen Einsparpotenziale warnt dagegen der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas). Laut dem Gesetz könnten bis zu 25 Prozent oder 19 Milliarden Euro an Tiefbaukosten eingespart werden. Für Wolfgang Heer, Buglas-Geschäftsführer, greift die Regierung damit einerseits deutlich zu hoch. „Zum anderen wird damit der Eindruck erweckt, als könne der Breitbandausbau mit dem Gesetz erheblich vergünstigt und vor allem beschleunigt werden.“
 
Auch das fehlende Bekenntnis zum Glasfaserausbau bis ins Gebäude (Fiber to the Building/Home) wird kritisiert. Dennoch seien auch positive Ansätze im DigiNetzG enthalten. „Mit den Verpflichtungen, bei Arbeiten an öffentlichen Straßen und in Neubaugebieten immer auch Glasfaserkabel mitzuverlegen und neue Gebäude ab Anfang kommenden Jahres auch intern mit einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur auszustatten, enthält der Gesetzentwurf Maßnahmenvorschläge, die eine positive Wirkung für den weiteren Breitbandausbau entfalten können“, führt Heer aus. [buhl]

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