Gema-Urteil: Keine Auswirkungen auf Wohnungswirtschaft

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Das BGH-Urteil zur Gema-Gebührenpflicht von Gemeinschaftsantennen bei Wohnungseigentümern hat für die Wohnungswirtschaft keine Auswirkungen, hier muss auch weiter an die VG Media gezahlt werden.

Am Donnerstag entschiedder Bundesgerichtshof (BGH), dass Wohneigentümer für Fernseh- und Radiosender, die sie von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen weiterleiten, keine Gema-Gebühr zahlen müssen. Nun stellte der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) klar, dass die Wohnungswirtschaft von der Entscheidung nicht profitieren kann.

„Für Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Media ist die Entscheidung eine herbe Niederlage“, äußerte sich Dr. Peter Charissé, Anga-Geschäftsführer, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. „Das Urteil ist allerdings nicht auf klassische Wohnungsunternehmen übertragbar und hat deshalb auf die große Mehrheit der Wohnungswirtschaft keine Auswirkungen.“ Somit ändert sich für die Wohnungswirtschaft nichts, sie muss auch nach dem BGH-Entscheid für die Einspeisung der Radio- und TV-Signale in das Kabelnetz eine Gebühr an die VG Media entrichten.
 
In dem aktuellen Urteil hatte der BGH entschieden, dass eine private Gruppe mehrerer Wohnungseigentümer keine Gema für die Weiterleitung der Radio- und TV-Signale via Kabel zahlen müsse, das Urheberrecht werde in diesem Fall nicht – wie von der Gema angenommen – verletzt. In dem vorliegenden Fall hatten sich mehrere Wohnungseigentümer statt zahlreicher Einzelantennen eine Gemeinschaftsantenne geteilt und die Signale zu den Empfangsgeräten in den Einzelwohnungen weitergeleitet. Dem BGH zufolge lag keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung vor, sodass die Wohnungseigentümer kein Entgelt an die VG Media zu entrichten hätten. [kw]

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