München – Der Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) darüber, wer bestimmt, welche Kanäle in das analogen Kabelnetz eingespeist werden, geht jetzt vor den Europäischen Gerichtshof.
Nach Prüfung durch das Verwaltungsgericht Hannover müssen sich jetzt die Brüsseler Richter mit den so genannten „Must-Carry-Regelungen“ beschäftigen. Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber möchte zukünftig selbst entscheiden dürfen, welche Sender in die begehrten Frequenzen des analogen Kabelangebots eingespeist werden.
Per Gesetz haben dieses Recht bislang die zuständigen Landesmedienanstalten. Der Grund: Da es im weiterhin sehr beliebten analogen Kabelnetz eine Frequenzknappheit gibt, machen die Landesmedienanstalten klare Vorschriften, welche Sender unbedingt eingespeist werden müssen. Damit möchten die Medienwächter die Pluralität und Meinungsvielfalt im analogen Kabelnetz sichern.
Kabel Deutschland hingegen möchte – wie alle anderen Kabelnetzbetreiber auch – selbst entscheiden, welche Sender eingespeist werden, da einige Unterhaltungs-Kanäle deutlich höhere Zuschauerzahlen erreichen und damit das Kabelnetz attraktiver machen. Dazu kommt, dass Gewinnspiel-Sender die Unternehmen an ihren Gewinnen beteiligen. Nachsicht könnten hier reine Informationsangebote sowie fremdsprachige Sender haben.
Das Argument der Einschränkung der Meinungsvielfalt möchte das Ex-Telekomunternehmen nicht gelten lassen. Vielmehr könnte man bei eigener Entscheidungsgewalt auf Kundenwünsche besser eingehen und attraktivere Sender anbieten. Außerdem gelte solch eine „Must-Carry-Regelung“, also die Pflichtbelegung, nicht für die Konkurrenz vom Satelliten. Darüber hinaus seien die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. [lf]
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