Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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München – Der Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) darüber, wer bestimmt, welche Kanäle in das analogen Kabelnetz eingespeist werden, geht jetzt vor den Europäischen Gerichtshof.

Nach Prüfung durch das Verwaltungsgericht Hannover müssen sich jetzt die Brüsseler Richter mit den so genannten „Must-Carry-Regelungen“ beschäftigen. Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber möchte zukünftig selbst entscheiden dürfen, welche Sender in die begehrten Frequenzen des analogen Kabelangebots eingespeist werden.

Per Gesetz haben dieses Recht bislang die zuständigen Landesmedienanstalten. Der Grund: Da es im weiterhin sehr beliebten analogen Kabelnetz eine Frequenzknappheit gibt, machen die Landesmedienanstalten klare Vorschriften, welche Sender unbedingt eingespeist werden müssen. Damit möchten die Medienwächter die Pluralität und Meinungsvielfalt im analogen Kabelnetz sichern.
 
Kabel Deutschland hingegen möchte – wie alle anderen Kabelnetzbetreiber auch – selbst entscheiden, welche Sender eingespeist werden, da einige Unterhaltungs-Kanäle deutlich höhere Zuschauerzahlen erreichen und damit das Kabelnetz attraktiver machen. Dazu kommt, dass Gewinnspiel-Sender die Unternehmen an ihren Gewinnen beteiligen. Nachsicht könnten hier reine Informationsangebote sowie fremdsprachige Sender haben.

Das Argument der Einschränkung der Meinungsvielfalt möchte das Ex-Telekomunternehmen nicht gelten lassen. Vielmehr könnte man bei eigener Entscheidungsgewalt auf Kundenwünsche besser eingehen und attraktivere Sender anbieten. Außerdem gelte solch eine „Must-Carry-Regelung“, also die Pflichtbelegung, nicht für die Konkurrenz vom Satelliten. Darüber hinaus seien die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. [lf]

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16 Kommentare im Forum
  1. AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte Typisch KDG! Die "Must Carry" Regelung gibt es nicht ohne Grund! Wenn wir sie nicht hätten, dann würde es im Kabel nur ARD und ZDF und max. 3 sat geben und der Rest wär voll mit Shopping- und Call In - Müll! Es ist sehr gut, dass die Entscheidungsgewalt diesbezüglich bei den LMA's und eben NICHT bei KDG liegt und das Rundfunk Ländersache und NICHT Sache der KDG oder einem sonstigen möchtegern KNB ist! Hoffentlich bekommen sie sprichwörtlich eins auf die Rübe; diese Überheblichkeit von Seiten KDG's ist ja nicht zum aushalten! Man, bin ich froh, dass ich den Laden ein für alle mal los bin!
  2. AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte Das ist Verarsche hoch drei! Niemand möchte mehr Shoppingangebote und Gewinnspielsender im Kabel sehen. Die Kabelfirmen interessieren sich nur für ihren eigenen Profit, ihr Kunden und die journalistische Vielfalt sind denen egal. Sollte sich nicht in den nächsten Jahren schlagartig was ändern, werde ich das sinkende Schiff "Kabel" und allen empfehlen, entweder auf IPTV oder DVB-S zu wechseln, damit diese schwachköpfigen,kundenunfreundlichen Sender alle pleite gehen! Ich selbst habe es schon seit Jahren aufgegeben, mich über die tagtägliche Kundenunfreundlichkeit und Abzocke aufzuregen, da es sowieso keinen Sinn hat. Bei den großen KNBs wird sich nie was ändern. Ich rate zu organisierten Massenkündigungen!
  3. AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte @Quereinsteiger ... in NRW und Hessen ist es doch auch möglich, dass der Kabelnetzbetreiber die Belegung einiger analoger Programmplätze selbst belegen darf. Das wurde erst möglich, als entsprechende EU-Richltinien in Landesrecht umgesetzt wurden, obwohl das in NRW und Hessen auch eher ein Kompromiss ist, der aber der EU anscheinend ausreicht. Aus welchen Grund gibt es aber immer noch Landesmedienanstalten, die die Belegung aller Kanäle bestimmen müssen. Das nur noch Shoppingsender und Gewinnspielsender im analogen Kabel verbreitet werden, ist absoluter Humbug, auch wenn die Kabelnetzbetreiber am Umsatz beteiligt werden, wobei man sich auch mal überlegen sollte, warum diese Programmveranstalter sich das überhaupt leisten können. Mit Sichehreit nicht, weil niemand die Programme anschaut. Das Kabelnetz wird garantiert nicht attraktiver, wenn es nur noch Shoppingsender und Gewinnspielprogramme geben würde. Die komplette Zwangsbelegung ist in keinster Weise EU-Richtlichien-konform und Kabel Deutschland wird zumindest einen Teilerfolg erringen können. Schon im letzten Jahr wurden seitens der EU Ermittlungsverfahren gegen diverse deutsche Landesmedienanstalten eingeleitet, die eine Zwangsbelegung aller verfügbaren analogen Kapazitäten bestimmen.
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