Kabelnetzbetreiber müssen für Einspeisung zahlen

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Berlin – Deutsche Kabelnetzbetreiber müssen nach Angaben des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) für eingespeiste Privatsender bis auf weiteres ein Entgelt abführen.

Dies habe das Landgericht Mannheim entscheiden, so der VPRT, in dem die meisten privaten TV-Veranstalter organisiert sind. Die Richter hätten die grundsätzliche Zahlungspflicht für die urheberrechtliche Weitersendung der Programme unterstrichen.

„Es ist sehr erfreulich, dass es uns aufgrund der Geschlossenheit der im VPRT und in der VG Media vertretenen Unternehmen trotz des erheblichen Drucks gemeinsam gelungen ist, dieses richtungsweisende Ergebnis zu erzielen und die Zahlungen gerichtlich durchzusetzen“, so VPRT-Präsident Doetz.
 
Die Sender mussten ihre Ansprüche vor Gericht durch ihre Verwertungsgesellschaft VG Media durchsetzen. Hintergrund der Streitigkeiten ist, dass die Netzbetreiber sich seit Anfang des Jahres weigern, den Privatsendern für die Einspeisung ihrer Programme wie in den Vorjahren Geld zu bezahlen. Das Hauptargument der Kabelunternehmen: Bei der Ausstrahlung über Satellit sei es genau anders herum, da müssten die Sender auch die Plattformbetreiber für die technischen Dienste bezahlen.
 
Bis zum Abschluss eines Verfahrens vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes sind die urheberrechtlichen Zahlungen nach Angaben des VPRT nunmehr gesichert. Diese würden nun weiterhin auf der Grundlage der Vergütungshöhe derbisherigen Interimsvereinbarung bis zur rechtskräftigen Entscheidung geleistet. [lf]

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17 Kommentare im Forum
  1. AW: Kabelnetzbetreiber müssen für Einspeisung zahlen Warum nicht über Satellit??? Gilt dies nur für die digitalen oder auch für die analogen Signale??
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