Kabelverband fordert Fernsehreform

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Berlin – Mit einem Drei-Punkte-Plan zur Reform des Medienrechts wollen die Kabelnetzbetreiber in Deutschland eine Deregulierung und damit Digitalisierung des Fernsehens vorantreiben.

Darin fordern sie die Neuordnung der rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen, die aktuell eine Verzögerung oder Blockade auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung bewirken. Handlungsbedarf besteht insbesondere in drei Bereichen:
 
So fordern die Kabelnetzbetreiber die Klarstellung, dass dem Netzbetreiber das grundsätzliche Entscheidungsrecht über die analoge oder digitale Nutzung der Kabelkapazitäten zusteht. Zweitens müssen die Vorschriften über die Belegung der Kabelnetze mit analogen Programmen den Anforderungen des EU-Rechts angepasst werden und drittens soll eine Regelung geschaffen werden, die dem Kabelnetzbetreiber die parallele digitale Verbreitung von analogen Programmen gestattet. „Die aktuell im Kabel geltenden Spielregeln stehen dem digitalen Fortschritt entgegen“, betont der Geschäftsführer des Deutschen Kabelverbands, Dr. Ralf Heublein (Bild).

In vielen Landesmediengesetzen wird der Kabelnetzbetreiber dazu verpflichtet, bis zu 34 Kabelkanäle mit analogen Programmen zu belegen. Die Mitglieder des Deutschen Kabelverbands fordern daher eine gesetzliche Klarstellung der sich aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsrecht ergebenden grundsätzlichen Wahlfreiheit, ob sie ihre Kapazitäten analog oder digital nutzen („Widmungsrecht“).
 
Sie erinnern ferner an die in Deutschland seit über einem Jahr überfällige Umsetzung einer EU-Rahmengesetzgebung zum Telekommunikationsrecht: Danach muss die weitreichende Entscheidungshoheit der Landesmedienanstalten über die analoge Programmbelegung im Kabel auf das zur Realisierung bestimmter Ziele erforderliche Maß reduziert werden. Die Kabelnetzbetreiber sollen im Gegenzug mehr Handlungsspielraum erhalten („Belegungsfreiheit“). Bisher verpflichten die Landesmedienanstalten die Kabelnetzbetreiber zur analogen Einspeisung zahlreicher TV-Programme unter Hinweis auf das öffentliche Interesse. Gleichzeitig können die Programmbetreiber stets die parallele digitale Einspeisung derselben Programme untersagen, selbst wenn ihnen seitens der Regulierungsbehörden ein besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt zuerkannt wird und diese Programme bereits digital über Satellit oder DVB-T verbreitet werden. Die Kabelnetzbetreiber fordern daher das Recht, grundsätzlich alle analog eingespeisten Programme zeitgleich und unverändert auch allen Digital-TV-Zuschauern im Kabel zugänglich zu machen („Parallelverbreitungsrecht“), um die Digitalisierung voranzutreiben.
 
„Es wird Zeit, dass das Medienrecht vom Kopf auf die Füße gestellt und die juristische und regulatorische Diskriminierung des Digitalempfangs im Kabel beendet wird“, kommentiert Dr. Ralf Heublein. „Während die digitale Technik fast alle Wirtschafts- und Medienbereiche durchdrungen hat, verharrt allein das Fernsehen technisch und politisch auf dem Stand von 1970. Der Gesetzgeber fordert zu Recht die Digitalisierung des Fernsehempfangs, weil sie Wachstum, Medienvielfalt und Meinungsfreiheit fördert. Deshalb gehören jetzt alle medienrechtlichen Regelungen dringend auf den Prüfstand, die das digitale Programmangebot im Kabel und damit den Wettbewerb behindern.“
 
Hintergrund: Der Empfang und die Verbreitung von Fernsehsignalen’ist Gegenstand komplexer Gesetze und Verordnungen – vom Rundfunkstaatsvertrag, dem Telekommunikationsgesetz über das Urheberrechtschutzgesetz bis hin zu Regelungen auf EU-Ebene. Sie stehen zum Teil im Widerspruch zueinander und behindern die Umstellung des Kabels auf die digitale Empfangstechnik. So verweisen insbesondere die marktbeherrschenden TV-Konzerne auf das geltende Urheberrecht, um eine digitale Einspeisung und damit einen zunehmenden Wettbewerb auf Programmebene zu verhindern. [lf]

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  • Empfang_Kabel_Artikelbild: © soupstock - Fotolia.com

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