
Leipzig – Bislang liegen dem Bundeskartellamt keine Verbraucherbeschwerden vor, die sich darauf beziehen, dass Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) ARD und ZDF bislang nicht in HDTV einspeist.
KDG verweigert noch immer die Einspeisung von ARD und ZDF in HDTV. Sehr zum Ärgernis vieler KDG-Kunden. Sogar eine Onlinepetition wurde dazu ins Leben gerufen (DF berichtete). Beim Bundeskartellamt liegen dazu jedoch noch keine Beschwerden vor, sagt Kay Weidner,
Pressesprecher des Bundeskartellamts, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
DIGITAL FERNSEHEN: Herr Weidner, gibt es bereits eine Beschwerde seitens der KDG über eine angebliche Ungleichbehandlung diverser Verbreitungswege beim Kartellamt?
Kay Weidner: Nein, dem Kartellamt liegt keine förmliche Beschwerde der KDG vor.
DF: Gibt es umgekehrt bereits Beschwerden seitens der Verbraucher, weil Kabel Deutschland als Gebietsmonopolist die Einspeisung von ARD und ZDF in HDTV verweigert?
Weidner: Auch wenn uns regelmäßig Verbraucherbeschwerden zu der Thematik Einspeisung ereilen, waren darunter nach meiner Einschätzung bislang keine, die sich speziell auf ARD und ZDF bezogen hätten.
DF: Gegen die KDG läuft nach unseren Informationen noch ein Verfahren bezüglich des möglichen Missbrauchs beherrschender Marktmacht in Bezug auf die eingesetzten Set-Top-Boxen. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?
Weidner: Das Verfahren läuft. Einzelheiten können wir gegenwärtig nicht mitteilen.
DF: Da die KDG sich jetzt auf den Einsatz von CI-Plus-Modulen verpflichtet hat – ist das Verfahren nun obsolet?
Weidner: Nein. Wir kennen diese Aussage. Aber Wert, d.h. den Umfang dieser Aussage und ihre Belastbarkeit können wir gegenwärtig nicht beurteilen. Sie wurde nicht uns gegenüber getroffen und damit auch nicht in einer dem Wettbewerbsrecht konformen Weise, beispielsweise in Form von Verpflichtungszusagen. Somit ist völlig offen, ob die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellamtes durch die avisierte Praxis der KDG Rechnung getragen würde.
DF: Vielen Dank für das Gespräch. [ar]
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