Streit um Unitymedia-WLAN „für alle“ über private Kundenrouter

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Ein dichtes Netz von öffentlichen WLAN-Punkten ist für viele Menschen praktisch. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia bietet das unter Nutzung der Router seiner Kunden. Streit gibt es darüber, ob das Unternehmen dafür die ausdrückliche Zustimmung der Kunden braucht.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia baut ein teilöffentliches WLAN-Netz auf und nutzt dazu die Router seiner Kunden. Diese sind Eigentum des Unternehmen, auch wenn sie in den Räumen der Kunden stehen. Muss Unitymedia ihnen nur ein Widerspruchsrecht einräumen oder braucht das Unternehmen ihre Zustimmung? Ein Streit darüber mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen ist vor dem Bundesgerichtshof gelandet. (Az: I ZR 23/18)
 
Welches Ziel verfolgt Unitymedia?
Das Unternehmen betreibt in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen das Kabelnetz und hat jeweils deutlich mehr als drei Millionen Kunden für Internet und Telefon. Bei ihnen steht ein Router im Haus oder der Wohnung, der ein passwortgeschütztes WLAN erzeugt. Die Router sind Eigentum von Unitymedia. Über eine Änderung der Konfiguration wurde ein zweites WLAN aktiviert. Das ermöglicht Unitymedia-Kunden den Zugang zum Internet an mehr als einer Million solcher WLAN-Spots ohne jeweils neue Anmeldung.

Wie wurden die Kunden informiert?
Unitymedia hat seine Kunden ab 2016 über die Absicht informiert, das teilöffentliche WLAN-Netz mit Hilfe der Technik der Kundenrouter aufzubauen. In dem Schreiben räumte das Unternehmen seinen Kunden ein zu widersprechen. Wie viele davon Gebrauch machten, teilte das Unternehmen nicht mit.
 
Warum klagt die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde nach eigenen Angaben durch Beschwerden auf das Vorgehen von Unitymedia aufmerksam. Sie wirft dem Unternehmen unzumutbare Belästigung und aggressive Geschäftspraktik vor. Die Verbraucherschützer stützen sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie verlangen, dass ein Kunde der Zusatznutzung des Routers ausdrücklich zustimmen muss. Die Möglichkeit zu widersprechen reiche nicht aus.
 
Wie haben die Vorinstanzen entschieden?
Das Landgericht Köln hatte im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden. Dagegen zog Unitymedia vor das Oberlandesgericht Köln. Die OLG-Richter hoben das erstinstanzliche Urteil auf und entschieden zugunsten von Unitymedia. Sie sahen keinen Unterlassungsanspruch. Die Aufschaltung eines zusätzlichen WLAN-Signals könne zwar eine Belästigung für die Kunden sein. Diese sei aber nicht unzumutbar, weil ein Widerspruch jederzeit möglich sei.
 
Müssen Kunden Nachteile durch die Nutzung der Router fürchten?
Unitymedia versichert, es gebe weder eine Leistungseinbuße noch die Gefahr des Datenmissbrauchs. „Technisch ist das WLAN-Netz des Kunden strikt getrennt von dem öffentliche WLAN-Angebot“, teilte ein Sprecher mit. Es gebe keine Haftungsrisiken für den Kunden. Außerdem versichert das Unternehmen, dass den Anschlüssen der Kunden mehr Bandbreite zur Verfügung gestellt werde. Die gebuchte Bandbreite reduziere sich im Falle einer Nutzung des WLAN-Spots nicht. „Wir nutzen unsere Infrastruktur also sinnvoll zum Vorteil aller Kunden“, versicherte der Sprecher.
 
Welche Folgen kann ein BGH-Urteil haben?
Vor Gericht geht es nicht um die Frage, ob Unitymedia den Aufbau eines öffentlichen WLAN-Netzes unter Verwendung der Kunden-Router vorantreiben darf. Sollten die höchsten Zivilrichter die Auffassung vertreten, dass die Widerspruchsmöglichkeit nicht ausreicht, wird es für Unitymedia allerdings aufwendiger. Die Kunden müssten um Zustimmung gefragt werden. Ob mehr Kunden nein sagen würden als bei der Widerspruchslösung, ist offen. [Sönke Möhl]

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63 Kommentare im Forum

  1. Tach, ich kann das Drama und ich nenne es bewusst so bei diesem Thema absolut nicht verstehen. Kunden entstehen keine Nachteile. Die gebuchte Bandbreite reduziert sich nicht, das eigene WLAN Netz ist strikt getrennt, der Kunde kann bei krimineller Nutzung nicht haftbar gemacht werden usw. Was aber für mich der entscheidende Faktor ist: Die Leute schreien doch alle nach mehr WLAN HotSpots, dann kann man doch in einem solchen Fall auch seinen Beitrag leisten... OK, ist überspitzt formuliert, aber ich verstehe offen gesagt nicht, warum die Kunden hier überhaupt um Erlaubnis gebeten werden sollten bzw. warum man den Kunden eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen sollte... Wie auch immer, begrüßen würde ich es allerdings, wenn diese HotSpots dann auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht würden und eben nicht "nur" zahlenden UnityMedia Kunden... Das wäre doch dann wirklich mal eine feine Sache... ob die Verbraucherzentralen dann auch Probleme mit dem Thema hätten... man weiß es nicht...
  2. Warum sollte über den Router, der in meinem Haus steht und der meinen Strom frisst denn Internet für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Denn eines wird ja wohl klar sein, das der Router dann mehr Strom fressen wird. Wer zahlt denn dafür die Stromkosten? Auch sehe ich es nicht ein, das ich meinen Internetanschluss bezahlen muss und anderer aber kostenlos über meinen Hausanschluss ins Internet können. Ich habe dem öffentlichen WLAN über meinem Router jedenfalls schon lange wiedersprochen. Wer ins Internet will, soll sich gefälligst einen eigenen Anschluss zulegen und dafür zahlen. Mir schenkt auch keiner was. Wer allerdings meint, das das eine gute Sache von Unitymedia ist, der kann dem öffentlichen WLAN über seinen Router ja gerne zustimmen. Ich jedenfalls stimme dem nicht zu und ich finde es richtig wie die Verbraucherzentrale da vorgeht. Schließlich geht es dort um das Recht des Kunden, damit Unternehmen wie Unitymedia nicht tun und lassen können was sie wollen. Reiche diesen Unternehmen einmal den kleinen Finger und sie nehmen irgendwann die ganze Hand. Was soll denn später Mal als nächstes kommen, etwa freies Telefonieren für alle über meinen Router? Solange der Router meinen Strom zieht, entscheide ich was das Teil für die Öffentlichkeit darf oder nicht. Es muss schon jeder für sich entscheiden können, was Unitymedia über die Kundenrouter freischalten darf und was nicht.
  3. Die anderen bezahlen ja ebenfalls einen UM-Internetanschluss und stellen ihrerseits ihren Router für das öffentliche WLAN zur Verfügung. Geschnorrt wird also nicht. Das Argument der höheren Stromkosten ist allerdings wahr. Wäre interessant, wie hoch der zusätzliche Verbrauch eines zweiten WLAN ist, zudem dieses ja auch einigermaßen leistungsstark sein sollte, um außerhalb der Wohnung sinnvoll genutzt werden zu können.
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