Verbraucherzentrale warnt vor Verschlüsselung des Kabels

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Berlin – Über die Verschlüsselung bisher frei empfangbarer Fernsehprogramme verhandeln kommerzielle Rundfunkanbieter und Kabel Deutschland.

Als Ergebnis befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass private Programme wie RTL, ProSieben und Sat.1 künftig möglicherweise nicht mehr frei im Kabelnetz empfangbar sein, sondern nur noch verschlüsselt angeboten werden.
 
„Die Grundverschlüsselung verstößt gegen das im Rundfunkstaatsvertrag garantierte Prinzip der Vielfältigkeit und des ungehinderten Programmzugangs“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv). Der Vzbv forderte Staatskanzleien und Medienaufsicht auf, der Grundverschlüsselung eine klare Absage zu erteilen.
 
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben eine Grundverschlüsselung ihrer Digitalprogramme im Kabel bisher verhindern können. Anders ist die Perspektive bei den kommerziellen Programmanbietern: Derzeit sieht es so aus, als würden die Privatsender die Grundverschlüsselung akzeptieren und im Gegenzug von den Kabelnetzbetreibern eine höhere Vergütung für die Einspeisung ihrer Programme erhalten. Als Begründung für diesen Schritt wird ein effektiveres Vorgehen gegen Schwarzseher angegeben, die Kabelfernsehen nutzen, ohne dafür an die Kabelgesellschaften zu zahlen.
 
Für die rund 23 Millionen Haushalte in Deutschland mit Kabelfernsehen hätte die Verschlüsselung der werbefinanzierten TV-Programme gravierende Konsequenzen. Wer weiterhin RTL, ProSieben oder Sat.1 empfangen will, müsste sich einen Decoder mit Smartcard kaufen und eine zusätzliche „Freischalt-Gebühr“ entrichten. Weiter befürchtet der Vzbv, dass die Verschlüsselung der Privatprogramme die Vorstufe eines generellen Übergangs interessanter Inhalte in das Bezahl-Segment ist. Auch eine mögliche Folge der Programmverschlüsselung: Durch die Adressierbarkeit der Kabelboxen (via Smartcard) könnten die Netzbetreiber und, bei entsprechender Kooperation, auch die Programmanbieter die Kundendaten für weitergehende Marketing- und Werbezwecke einsetzen und eventuell an Dritte veräußern – die Zuschauer würden zum „gläsernen Kunden“. [mg]

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