Vorschläge der DLM zur aktuellen Situation im Kabel

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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In ihrer Sitzung am 2. März 2004 hat sich die DLM erneut mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Breitbandkabelnetze in Deutschland befasst.

Anlass ist die Befürchtung, dass wegen der beabsichtigten Übernahme der Kabelnetze der Kabel Baden-Württemberg von iesy in Hessen und ish in Nordrhein-Westfalen durch die Kabel Deutschland GmbH (KDG) der Stillstand bei der Digitalisierung des Kabels weiter anhält. Die DLM bekräftigte ihre Position und sieht nach derzeitigem Erkenntnisstand keine hinreichenden Gründe, den Erwerb weiterer Kabelgesellschaften durch die KDG zu akzeptieren. Die DLM hat durch ihre Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) Vorschläge erarbeitet, die Wege aufzeigen und Anstöße geben sollen, wie der Analog-Digital-Übergang im Kabel zeitnah aufgenommen und umgesetzt werden kann.
 
Die DLM schlägt eine differenzierende Lösung vor, die einen fairen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten vornimmt, und die darauf setzt, dass die Kabelgesellschaften darin investieren, das digitale Fernsehen für den Verbraucher attraktiv zu machen. So befindet die DLM adressierbare Boxen als die richtige Lösung. Die Adressierung und damit die Ausstattung von Set-Top-Boxen mit Zugangskontrollsystemen schafft zusätzliche Grundlagen für die Finanzierung von Programmen, nicht nur klassisches Pay-TV. Sie erweitert auch die Chancen für Zusatzdienste zu unentgeltlichen Programmen, die auf der Multimedia-Home-Plattform entwickelt werden.
 
In der strittigen Frage, ob es auch im Kabel wie bei Satellit und DVB-T reine Free-to-air-Boxen geben soll, ist wie folgt zu differenzieren: Die Set-Top-Boxen sind so wenig wie Fernsehgeräte Bestandteile des Netzes. Wie bei Satelliten- und DVB-T-Boxen kann sich auch für Kabelboxen ein Kaufmarkt entwickeln, in dem der Verbraucher seinen Bedürfnissen entsprechend eine Box auswählt und bezahlt. DieAnforderungen des Netzbetreibers dürfen grundsätzlich nicht weitergehen, als den reibungslosen technischen Empfang zu sichern. Daher sind die Kabelnetzbetreiber nach Auffassung der DLM nicht berechtigt, FREE-TV-Boxen im Kabel durch Verweigerung von Gütesiegeln oder vergleichbare Maßnahmen im Markt zu benachteiligen. [lf]

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