Deutschlandradio scheitert mit Klage im Saarland

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio ist mit einer Klage im Saarland gescheitert. Deutschlandradio hatte gegen die Vergabe von Frequenzen an private Radiosender geklagt.

Wie die Landesmedienanstalt des Saarlandes LMS am Montag mitteilte, hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage von Deutschlandradio gegen die Zuordnung der UKW-Frequenzen Homburg 89,6 MHz, Neunkirchen 99,3 MHz, Saarlouis 102,8 MHz und 99,5 MHz an den privaten Hörfunk abgewiesen. Der laut Saarländischem Mediengesetz (SMG) zuständige Ausschuss des Landtages hatte 2008 einstimmig diese Zuordnung beschlossen, woraufhin Deutschlandradio gegen den Beschluss des Saarländischen Landtags klagte.

Gerd Bauer, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), begrüßte die Entscheidung des Gerichtes, „weil die ungleiche Verteilung von UKW-Frequenzen im Saarland zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit nicht weiter verschärft, sondern wenigstens etwas abgemildert wird.“ Die Landesmedienanstalt Saarland war zu der Gerichtsentscheidung beigeladen, da sie für die Zuweisung der Frequenzen an den privaten Rundfunk zuständig ist.

Das Gericht, so Bauer, habe in seiner Urteilsbegründung auf diese Schieflage hingewiesen: „Die Bewertung der bestehenden Sendemöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Saarland in ihrer Gesamtheit führt zu dem Ergebnis, dass die Zuordnung weiterer Frequenzen zur Sicherstellung der Grundversorgung im Sinne von § 21 Abs. 5 SMG nicht erforderlich ist.“ Das Gericht habe eine Schieflage zu Ungunsten des privaten Rundfunks festgestellt.
 
Ebenso hat das Verwaltungsgericht laut Bauer klargestellt, dass die Zuweisung der für den privaten Rundfunk zugeordneten Frequenzen einzig und alleine dem Medienrat der LMS obliege, wie das Saarländische Mediengesetz nach dem Verfassungsgebot der Staatsferne des Rundfunks vorgebe: „Welchem privaten Programmveranstalter anschließend die Frequenz konkret zugewiesen wird, richtet sich nach § 52 SMG und erfolgt in einem eigenen Verfahren durch den pluralistisch besetzten Medienrat…“

Die LMS will nun umgehend für die vom Medienrat bereits zugewiesenen Frequenzen die entsprechenden Bescheide an die privaten Veranstalter Radio Salü für das Programm „Classic Rock Radio“ für Saarlouis und Neunkirchen sowie Funkhaus Saar für „Radio Homburg“ erteilen.

[mw]

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