Großes Interesse an DAB+ Ausschreibung in Sachsen – doch Fragen bleiben offen

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DAB Plus Digitales Radio; © dabplus.de
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Mit Freude hat die Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien Ende 2021 von der großen Resonanz bei der Ausschreibung für die landesweite DAB+ Bedeckung zur digitalen Rundfunkversorgung des gesamten Freistaates berichtet. Doch wie geht es nun weiter? DIGITAL FERNSEHEN hakt bei der SLM nach.

DF:Insgesamt beteiligen sich 33 kommerzielle und vier nicht-kommerzielle Veranstalter an der Ausschreibung. Warum sind die 37 Bewerber in der Medieninformation nicht namentlich aufgeführt?

SLM: Es handelt sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Daher haben wir uns zum damaligen Zeitpunkt zunächst erst einmal im Rahmen der Medieninformation nur auf das sehr erfreuliche summarisches Ergebnis bezogen.

Sind in den 37 Bewerbern Dopplungen eingerechnet (siehe „Es bestand die Möglichkeit, sich auf mehrere Bedeckungen gleichzeitig zu bewerben.“) oder sind das tatsächlich 37 verschiedene Veranstalter?

Schon nächste Woche gibt es seitens der SLM konkretere Angaben zu den Veranstaltern.

Es sind tatsächlich 37 verschiedene Veranstalter. Einige davon haben sich selbstverständlich auch auf mehrere Bedeckungen beworben.

Wann geben sie die Veranstalter aus den unterschiedlichen Verbreitungsgebieten bekannt?

Das Verwaltungsverfahren wird mit Beschluss des Medienrates über die Zulassung der Veranstalter beendet. Die nächste Sitzung des Medienrates findet am 01.03.2022 statt. Das DAB+-Ausschreibungsverfahren steht auf der Tagesordnung. Anschließend werden die zugelassenen Veranstalter im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Wann ist der Start in den einzelnen Verbreitungsgebieten dann schließlich geplant?

Der Start der Verbreitung in den einzelnen Verbreitungsgebieten hängt u.a. davon ab, wie schnell eine jeweilige Sendernetzbetreiberauswahl erfolgen und die Sendenetze aufgebaut werden können. Dies entzieht sich der unmittelbaren Einflussnahme der SLM. Daher können wir zum heutigen Zeitpunkt keine seriöse Prognose abgeben. Hier möchten wir Sie insbesondere auf das TKG verweisen: u.a. § 96 Abs. 1 TKG:

Bei durch mehrere Inhalteanbieter belegten Multiplexen erfolgt die Sendernetzbetreiberauswahl durch die Bundesnetzagentur nur dann, wenn sich die nach Landesrecht bestimmten Inhalteanbieter vor dem Start des Multiplexes nicht auf einen Sendernetzbetreiber einigen können. Die zuständige Landesbehörde teilt der Bundesnetzagentur das Ergebnis des Einigungsverfahrens mit. Sofern sich die nach Landesrecht bestimmten Inhalteanbieter nicht auf einen Sendernetzbetreiber einigen konnten, bittet die nach Landesrecht zuständige Stelle um die Einleitung eines Verfahrens zur Auswahl eines Sendernetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur.

Welche der Bewerber können sich berechtigte Hoffnungen machen?

Im Sinne eines geordneten Verwaltungsverfahrens möchten wir vorab keine Spekulationen über die vom Medienrat zu treffenden Entscheidungen anstellen.

Vielen Dank für das Gespräch!

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Bildquelle:

  • slm_logo_cmyk: SLM (Sächsische Landesmedienanstalt)
  • dabplus2: © dabplus.de

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