
Mainz – Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) lehnt die Freigabe der Projektmittel für die Einführung des Digitalen Hörfunks in Deutschland ab. Ein entsprechender Beschluss erging einstimmig.
Die Komission hat eine Fortführung der Finanzierung des Entwicklungsprojekts DAB (Digital Audio Broadcast) wegen Erfolglosigkeit abgelehnt.
„Die Mittel für die vorliegenden Projektanträge der ARD und des Deutschlandradios zum Digitalen Hörfunk werden nicht freigegeben, weil wesentliche Teile der von ihr mit den Rundfunkanstalten abgestimmten Kriterien nicht erfüllt sind und damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht nachgewiesen werden konnte. Die vorgesehenen Projektmittel für die digitale Zukunft des Hörfunks sind nicht gestrichen worden, sondern stehen für neue Initiativen weiter zur Verfügung“, heißt es in einer Pressemitteilung der KEF über den gestern ergangenen Beschluss.
„Um einen erfolgreichen Neustart der Digitalisierung des Hörfunks zu ermöglichen, hat sie für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 ein Projektbudget in Höhe von 30 Millionen Euro für die ARD und zwölf Millionen Euro für das Deutschlandradio vorgesehen“, heißt es bei der KEF. Diese Mittel könnten genutzt werden, wenn die Kommission den Finanzbedarf für neu zu beantragende Entwicklungsprojekte zum Digitalen Hörfunk anerkennt. Eventuelle Restmittel aus dem Projekt DAB könnten dann in dem eventuellen neuen Projekt verwendet werden.
Insbesondere, so monierte die KEF in der Begründung ihres Beschlusses, „fehlt die Abstimmung mit der Mehrheit der privaten Hörfunkanbieter“. Hinzu kämen u.a. unzureichende Aussagen zu künftigen Programmangeboten, welche ausschließlich über Digitalradio verbreitet werden sollen – dem eigentlichen Mehrwert gegenüber UKW – das Fehlen von Aussagen zu den bereits in der laufenden Gebührenperiode realisierbaren innovativen Zusatzdiensten sowie „unklare Prognosen über den Termin einer möglichen Abschaltung von UKW“.
Mit letzter Begründung versetzt die KEF den Gesetzgebern in den Bundesländern eine heftige Klatsche. Denn diese hatte es bisher versäumt, in den Landesmediengesetzen einen klaren Abschalttermin für die analoge Hörfunkverbreitung festzulegen. So pocht der Gesetzgeber in Hamburg/Schleswig Holstein auf die ausschließlich analoge Verbreitung der Hörfunksignale. Eine digitale Verbreitung kommt im Medienstaatsvertrag gar nicht erst vor.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein schrieb – folgerichtig – vor wenigen Wochen eine analoge UKW-Frequenz für die Insel Föhr für die Dauer von zehn Jahren aus (Digital Fernsehen berichtete).
In seiner Projektanmeldung geht die ARD davon aus, dass erst eine neunzigprozentige Digitalradio-Nutzung eine Abschaltung von UKW ermöglichen würde. Das Deutschlandradio hält einen endgültigen Ausstieg aus UKW ab den Jahr 2020 für vorstellbar.
Doch selbst dieser Zeitpunkt dürfte ob der Ablehnung eines Teils der privaten Rundfunkanbieter, von denen einige im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) organisiert sind, wohl viel zu optimistisch gegriffen sein. Zahlreiche VPRT-Mitglieder plädieren – da andere Geschäftsmodelle fehlen – auch in der Zukunft die ausschließliche UKW-Verbreitung (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Die im analogen Bereich begrenzten Ressourcen haben Deutschlands Nachbarländer mit der Digitalisierung des Hörfunks im DAB/DABplus-System bereits überwunden. Darauf wies auch die Initiative Marketing Digital Radio (IMDR) hin.
So führt die Initiative Großbritannien, Frankreich, Spanien, Dänemark, Norwegen, Belgien, der Schweiz und die Niederlande an, wo Digital-Radio bereits laufe. „Der terrestrische Hörfunk in Deutschland darf keine analoge Insel in einer digitalen europäischen Hörfunklandschaft werden“, fordert die IMDR.
In Deutschland wird nach der Entscheidung der KEF, dem DAB-System wegen „Erfolglosigkeit“ die Zukunft abzusprechen, weiterhin Frequenzknappheit herrschen, welches u.a. die Einführung neuer innovativer Radioformate verhindern könnte. [mg]
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