NRW führt Qualitätsanforderungen an Bürgerfunk ein

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Düsseldorf – Für den Bürgerfunk bei den 46 privaten Radiosendern in NRW sollen noch in diesem Jahr neue Spielregeln gelten.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP stellten am Dienstag in Düsseldorf die geplante Novellierung des Landesmediengesetzes vor, mit der erstmals einheitliche Qualitätsstandards festgelegt werden. Die Opposition kritisierten den Entwurf.

Laut dem Entwurf müssen Bürgerfunk-Anbieter für eine Förderung durch die Landesanstalt für Medien (LfM) in Zukunft eine Qualifizierung nachweisen. Zugleich sollen die Programme einen klaren Lokalbezug haben und dürfen nur noch in deutscher Sprache ausgestrahlt werden. Die Sendezeit wird vereinheitlicht, auf eine Stunde begrenzt und in den späteren Abend geschoben. Die LfM fördert den Bürgerfunk den Angaben zufolge mit rund 1,9 Millionen Euro pro Jahr. Das neue Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
 
Ziel sei eine Steigerung der Qualität, sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ralf Witzel. Das Angebot des Bürgerfunks sei bislang sehr unterschiedlich. Neben ambitionierten Sendungen gebe es in manchen Bereichen auch „erhebliche Qualitätsdefizite“. So hätten sich in der Vergangenheit Beschwerden über „monotone“ Beiträge oder Bürgerfunk in Fremdsprachen gehäuft, erläuterte der FDP-Politiker. Mit dem neuen Gesetz wolle die Koalition daher eine „Optimierung“ erreichen.

Auch die Sendezeiten des Bürgerfunks werden erstmals für alle Lokalfunkprogramme einheitlich festgelegt, wie der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Brinkmeier, ankündigte. Die Ausstrahlung erfolge landesweit an Werktagen von 21.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 19.00 und 21.00 Uhr.
 
Eine besondere Förderung soll nach Angaben von Brinkmeier Hörfunkprojekten an Schulen eingeräumt werden. Sie sollen einen Teil der Bürgerfunkmittel erhalten, um die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Die Sendezeiten für „Radio in der Schule“ können mit den einzelnen Lokalsendern vereinbart werden.
 
Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen kritisierten die geplante Novelle. Mit dem Gesetzentwurf werde der Bürgerfunk zu einer „Veranstaltung ohne Hörer“, sagte SPD-Fraktionsvize Marc Jan Eumann. Die Koalition halbiere die Sendezeiten und verdränge die Sendungen in die Abendstunden. Der medienpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Oliver Keymis, sprach von einem „Todesstoß“ für den Bürgerfunk. Statt die notwendige Qualifizierung des Bürgerfunks voranzutreiben, werde dieser nur gekürzt und beschnitten. So lasse sich die angestrebte Medienkompetenz der Bürger nicht erreichen.
 
Zustimmung zum Gesetzentwurf kam dagegen vom Verein der Chefredakteure im NRW-Lokalfunk (VdC). Mit der Novelle werde die Wettbewerbsfähigkeit der Lokalradios gestärkt, sagte der VdC-Vorstand Georg Rose. (ddp-nrw)[lf]

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