
Rheinland-Pfalz will den UKW-Hörfunk auslaufen lasen. Das neue Mediengesetz untersagt es der Medienanstalt, frei werdende Kapazitäten neu zu vergeben.
Soeben wurden in Rheinland-Pfalz noch neue UKW-Zulassungen vergeben, an das Programm Eifelradio im Rahmen eines Betriebsversuchs oder an Rockland Radio. Doch damit könnte es unter Umständen bald vorbei sein.
Frei werdende UKW-Frequenzen sollen nicht mehr vergeben werden
Rheinland-Pfalz will den analogen UKW-Hörfunk langsam auslaufen lassen. Das neue Mediengesetz sieht vor, dass frei gewordene UKW-Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk, etwa bislang von Deutschlandradio, dem SWR oder dem Privatfunk genutzte Kanäle, nicht mehr von der Medienanstalt RLP anderen Veranstaltern zugewiesen werden dürfen. Die Frequenzen werden „eingefroren“. Das berichtet die „F.A.Z. Damit will das Bundesland das Digitalradio DAB+ stärken. Hier könnte es in Kürze eine Ausschreibung für regionale Multiplexe geben.
Keine neuen Veranstalter mehr auf UKW
Laut dem Entwurf des Gesetzes, der DIGITAL FERNSEHEN vorliegt, sollen auch neu koordinierbare Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk auf UKW grundsätzlich nicht mehr zugeordnet oder von der Medienanstalt RLP zugewiesen werden. Heißt: Neue Veranstalter auf UKW wird es nicht mehr geben, ebenso wenig neue UKW-Sendegebiete für bereits existierende Veranstalter im Bundesland.
Es gibt nur eine Ausnahme: Alternative Übertragungskapazitäten können in Einzelfällen zugeordnet oder zugewiesen werden, wenn dadurch der bestehende Versorgungsbedarf zugelassener privater Hörfunkprogramme, die bereits über UKW in Rheinland-Pfalz verbreitet werden, besser erfüllt werden kann. Heißt: Wird eine Frequenz frei, kann ein schon existierender Privatsender diese als Alternative zu einem bestehenden, leistungsschwächeren Kanal nutzen. Der bisherige Kanal wird dann aber nicht mehr neu vergeben.
Unkar ist allerdings noch, was mit auslaufenden UKW-Lizenzen passiert (werden sie nochmals verlängert?). Auf alle Fälle gilt: Wer auf Nummer Sicher gehen will und noch Versorgungslücken im UKW-Band stopfen möchte oder als Veranstalter noch ganz neu auf UKW starten möchte, der sollte sich beeilen: Das novellierte Gesetz soll nämlich bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Verlage können Radiosender komplett übernehmen
Vorgesehen sei zudem, dass Verlage, die ihren Sitz im Bundesland haben, künftig Radioveranstalter übernehmen können. Bisher lag die Grenze, wie in den meisten Bundesländern, bei 35 Prozent der Beteiligung. Das bis heute geltende Verbot für marktbeherrschende Verlage werde damit aufgehoben, hieß es.
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