Schleichwerbung: Medienwächter kritisieren Delta Radio

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Kiel – Der private Radiosender „Delta Radio“ hat gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. Das entschied der Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH).

Eine Programmbeschwerde hatte die Medienwächter auf das Problem aufmerksam gemacht. Der Sender hatte in einer Sendung im März einen Beitrag ausgestrahlt, der nicht als Werbung gekennzeichnet war. Eine Moderatorin verwies darin auf Produkte und Fanartikel aus Comedy-TV-Formaten und nannte deren Preis. Zudem verwies sie auf die Internetseite eines Bestellshops.

Zwar hat der Medienrat den Verstoß anerkannt. Eine förmliche Beanstandung gab es allerdings nicht. Grund: Der private Radiosender habe in den vergangenen Jahren keine Werbeverstöße getätigt. Zudem seien der Fehltritt bei der Sendung eingeräumt und Gegenmaßnahme ergriffen worden, um derlei Vorfälle künftig zu vermeiden.
 
Sollte es dennoch zu einer Wiederholung kommen, müsse Delta Radio mit Sanktionen rechnen. Der Medienstaatsvertrag der beiden Bundesländer sieht dafür verschiedene Maßnahmen vor. Im Höchstfall könnte der Entzug der Zulassung drohen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ist dann ebenfalls denkbar. [ft]

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