Staatsvertrags-Novelle: Kein Kinderradio im Deutschlandradio?

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Kinderradios hatte sich Deutschlandradio-Intendant Willi Steul auf die Fahnen geschrieben. Doch zumindest in nächster Zeit wird es dazu nicht kommen, denn in der Novelle des Staatsvertrags ist dies nicht vorgesehen.

Im Fernsehen bietet der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem Kinderkanal seit Jahren ein eigenständiges Programm speziell für die Jüngsten an, im Radio herrscht hier dagegen noch Nachholbedarf. Das sieht zumindest Willi Steul, Intendant des Deutschlandradios, so, der diese Aufgabe gerne durch seinen Sender gemeinsam mit der ARD umgesetzt sähe. Dabei hoffte Steul auch auf die anstehende Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrags, doch wird eine Entscheidung dazu vorerst nicht stattfinden.

Denn der am vergangenen Mittwoch zur Konsultation freigegebene Entwurf sieht eine „direkte Beauftragung eines Kinder-Hörfunkprogramms (mit der ARD) und eines Klassik-Angebotes (…) derzeit nicht vor“, wie der Privatradioverband VPRT mitteilte. Vielmehr dienen die aktuellen Änderungsvorschläge vor allem der Anpassung an die Maßgaben der Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats, den künftig eine größere Staatsferne auszeichnen soll. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Mitglieder im Hörfunkrat (45 statt bisher 40) und im Verwaltungsrat (von acht auf zwölf) erhöht.
 
Ebenfalls wird in der Novelle vorgeschlagen, das Deutschlandradio dirket mit der Entwicklung des digital-terrestrischen Eventangebots „Dokumente und Debatten“, das über DAB Plus, DVB-S und Online-Livestream Bundestagsdebatten oder politische TV-Sendungen von ARD und ZDF verbreiten soll, zu betrauen. Weitere Änderungen in Sachen DAB Plus soll es jedoch nicht geben, die Zahl der ARD-Wellen im Digitalradio soll konstant bleiben.
 
Bis die Änderung tatsächlich in Kraft tritt, wird jedoch noch einige Zeit vergehen, ist mit einer Unterzeichnung nicht vor Dezember 2016 zu rechnen. Zuvor will die Rundfunkkommission der Länder im September die Konsultationsergebnisse auswerten. [buhl]

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3 Kommentare im Forum

  1. Steul geht es nicht um ein zusätzliches Programm, sondern um ein bundesweites Kinderradio auf Grundlage des KiRaKa. Seine Begründung: Der WDR darf offiziell kein bundesweites Programm veranstalten, Deutschlandradio schon. Das ist im Übrigen auch keine neue Forderung seitens Steul und eigentlich auch ganz sinnvoll, wenn die Kinderprogramme in einem Sender gebündelt werden. Beim KiRaKa könnte es im Übrigen ohnehin nicht bleiben, schließlich möchte der MDR sein bislang online verbreitetes Figarino-Angebot durch ein Kinderradioprogramm auf DAB+ ersetzen.
  2. In der Praxis spielt aber das doch eh keine Rolle ob es ein bundesweites Programm ist oder nicht. Denn das man für das Projekt dann eine bundesweite FM-Verbreitung anstreben würde, kann ich mir nicht vorstellen. Dazu müsste man dann die F'M-Verbreitung von DLF oder DLR Kultur einstellen, was zwar bedenkenlos möglich wäre, da es eh bei jeder Landesrundfunkanstallte eine Infowelle und eine Kulturwelle gibt, aber daran glaube ich nicht. Und beim Empfang über Webradio und DVB-C/S-Radio spielt es keine Rolle ob es ein bundesweites Programm ist oder nicht.
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