APS: Premiere hat kein Einspruchsrecht

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Betzdorf – Der Satellitenbetreiber SES Astra widerspricht Berichten, denen zufolge Premiere beim Zugang anderer Pay-TV-Veranstalter über Satellit auf Premiere-Receiver über ein Vetorecht verfüge.

Wie ein Sprecher von SES Astra mitteilte, sei die technische Plattform, die SES Astra über die Tochterfirma Astra Platform Services (APS) betreibe, vollkommen diskriminierungsfrei und stehe anderen Programmveranstaltern offen.

„Das bedeutet“, so der Sprecher weiter,“ dass APS berechtigt ist, mit jedem Interessierten über den Zugang zu den Satellitenreceivern von Premiere-Abonnenten zu verhandeln und auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen. Premiere hat hier keinerlei Vetorecht.“
 
Das Recht, den Zugang zu der Satellitenplattform zu gewähren, unterliegt lediglich Bedingungen, die beim Start des Sendebetriebs erfüllt sein müssen, erklärte SES Astra weiter. Zu diesen Bedingungen gehört auch, dass ein Kunde der technischen APS-Plattform eine Rundfunklizenz oder die erforderlicheGenehmigung als Telemediendienst besitzen muss. Dieser Verpflichtung unterliegen Veranstalter von TV-Programmen und Anbieter von Telemediendiensten ohnehin.
 
APS bietet TV-Sendern und Programmveranstaltern technische Leistungen beim Sendebetrieb und bei digitalen Diensten an. Dabei bietet APS über Satellit auch Zugang zu den Receivern von Premiere-Kunden. SES Astra hatte APS im Juli 2004 von Premiere übernommen. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme im Dezember 2004 genehmigt.
 
SES Astra-Konkurrent Eutelsat hatte Beschwerde gegen die vom Bundeskartellamt genehmigte Übernahme von APS durch SES Astra eingelegt. [mg]

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