Beratung zu Sat-Recht-Dschungel

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Die Auslegung von Gesetzen, Richtlinien und anderen Urteilen obliegt jedem Richter und Gericht, so dass Otto Normalverbraucher vor dem deutschen Recht oft kapituliert. Wer sich vorbereitet, spart sich unter Umständen teure Anwaltsgebühren.

Ein Schritt vor, zwei zurück: Der Eiertanz in der deutschen Sat-Rechtsprechung geht weiter. Gerade hat das Landgericht Berlin entschieden, dass jedermann das Recht auf ungehinderten Zugang zu allen Informationsquellen hat, da legt auch schon der Bundesgerichtshof ein neues Urteil vor, das das Recht auf die Antenne wieder deutlich einschränkt. Wichtig für eine Gerichtsentscheidung ist jedoch der individuelle Fall, denn jede Klage ist anders gelagert.

Es ist also noch immer Sache des zuständigen Gerichts, ob denn beispielsweise dem Mieter nun eine an der Hauswand angebrachte Satellitenantenne zusteht oder der Vermieter auf seine Interessen pochen kann. Um Lesern zu ihrem guten Recht zu verhelfen, hat die Redaktion von DIGITAL FERNSEHEN eine Sat-Recht-Hotline eingerichet, die durch Rechtsanwältin Susanne Sprotte betreut wird. Ausführliche Informationen rund um Ihr gutes Recht erfahren Sie zudem in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
Sat-Recht-Hotline: Tel 0190 821738
Mo und Mi 10.00 bis 13.00 Uhr, Do 14.00 bis 19.00 Uhr

(1,86 Euro/Minute)[mg]

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  • Empfang_Satellit_Artikelbild: © twobee - Fotolia.com

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