Bundeskartellamt fordert Herausgabe der APS-Geheimunterlagen

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Das deutsche Bundeskartellamt hat nach Informationen des DIGITAL INSIDERs gestern mehreren Geräteherstellern sowie APS einen Beschluss zur Herausgabe von Geheimunterlagen zugestellt.

Die Hersteller sollen 2005 von der SES Astra-Tochter APS nach Unterzeichnung einer notariell abgesicherten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) Unterlagen für eine mit ihnen geplante, exklusive Pay-TV-Receiverplattform erhalten haben.

Falls sich die Hersteller an das unterzeichnete NDA halten und eine Herausgabe der Unterlagen verweigern, soll ein Ordnungsgeld von 1 Million Euro vorgesehen sein. Außerdem sollen nach DI-Informationen dann den Herstellern strafrechtliche Konsequenzen in Höhe von über 10 Millionen Euro drohen. Beim Bundeskartellamt bestehe der Anfangsverdacht, dass das Aufstellen bestimmter Digitalreceiver-Spezifikationen durch APS den Tatbestand des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erfülle. In die Ermittlungen einbezogen wurden inzwischen auch die Privatsendergruppen RTL bzw. ProSiebenSat.1.

Aus dem Umkreis von Premiere war heute zu erfahren, dass die Anwälte des Pay-TV-Unternehmens inzwischen die Rechtmäßigkeit des APS-Kaufvertrages zwischen Premiere und SES Astra anzweifeln. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wusste Premiere nichts davon, dass APS eine Parallelplattform aufbauen und damit die vereinbarten Lizenzforderungen von Premiere außer Kraft setzen wolle. Die Direktorin der siebten Beschlusskammer des Bundeskartellamtes, Julia Topel, sammelt derzeit weiter Fakten zu diesem Fall. Falls sich der Verdacht erhärte, könnte sie ggf. auch eine Einstweilige Verfügung erwirken und damit das Aufschalten neuer TV-Sender wie zum Beispiel Arena auf die neue, geplante Dolphin-Plattform vorerst verhindern.
 
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