Kabel und Antenne für ausländische Mieter

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Nach einer Gerichtsentscheidung ist es ausländischen Mietern und Wohnungseigentümern gestattet, neben eines bestehenden Kabelanschlusses zusätzlich eine Parabolantenne zu installieren.

Dies geht aus einem am 3. März vom Bundesgerichtshof veröffentlichten Urteil hervor. Das besondere Informationsinteresse und die nur geringe Zahl der Heimatprogramme im deutschen Kabelnetz rechtfertigen die zusätzliche Installation.
 
Im behandelten Fall wurden polnische Wohnungseigentümer zur Entfernung einer zusätzlichen Antenne verurteilt. Der Fall wurde dem BGH vorgelegt. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an der Meinungsvielfalt im Medienanbgebot des Kabelnetzes.
 
Zu beachten ist jedoch auch, dass die grundgesetzlich geschützten Eigentumsinteressen nicht völlig unberücksichtigt bleiben. Die Installation einer zusätzlichen Antenne darf die anderen Eigentümer der Wohnanlage nicht über das „unvermeidliche Maß“ hinaus beeinträchtigen. [lf]

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