Neu: Sat-Recht im Mehrfamilienhaus

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Immer wieder erhalten wir Anfragen von Lesern, ob und wann man als Endnutzer berechtigt ist, eine Satellitenschüssel für den Empfang (digitaler) Programme aufzustellen.

In deutschen Haushalten besteht – abgesehen vom terrestrischen Empfang über die Hausantenne – ein Wettbewerb zwischen zwei kommerziellen Systemen: Fernsehkabel und Satellitensysteme, so dass der Mieter eigentlich die Wahl haben sollte, ob er monatliche Gebühren an die Telekom abführen oder eine einmalige Investition in den Satellitenempfang tätigen möchte. Doch in dieser Frage gibt es immer wieder Streitigkeiten. Nachdem DIGITAL FERNSEHEN in Ausgabe 12/03 zehn erste Urteile zusammengestellt hat, auf die sich jeder berufen kann, gehen wir in der aktuellen Ausgabe viel weiter und haben weitere Rechtssprechungen aufgetan.
 
Folgende Fragen werden beantwortet:
– Muss man weiterhin die Kabelgebühren über die Hausabrechnung zahlen, auch wenn man sich eine Antenne auf den Balkon stellt?
– Muss man als Mieter die Umstellung von Kabel-TV auf Sat-Kopfstelle dulden?
– Wer darf bestimmen, wo die Antenne montiert wird?
– Wer zahlt bei Schäden, die durch die Satellitenantenne verursacht werden?

Außerdem gib DF wichtige Tipps, wie man sich verhält, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Denn nicht immer muss der Weg gleich zum nächsten Amtsgericht führen, wenn man sich mit dem Vermieter nicht einig ist. DIGITAL FERNSEHEN erklärt Ihnen in der aktuellen Ausgabe, die ab sofort am Kiosk erhältlich ist, auf welche Urteile man sich bei der Installation einer Satellitenanlage berufen kann und wie die aktuelle Rechtsprechung ist. Bestehen Sie auf Ihr gutes Recht, DIGITAL FERNSEHEN hilft.
 
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN ist ab sofort am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich. [fp]

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  • Empfang_Satellit_Artikelbild: © twobee - Fotolia.com

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