Neue Hotline zum Streit um die Sat-Schüssel

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Ein neues Angebot des Auerbach Verlags informiert ab sofort bei allen Streitigkeiten rund um den TV-Empfang per Sat-Schüssel.

Oft bekommen Mieter Ärger mit ihrem Vermieter, wenn sie sich eine Parabolantenne, die so genannte Sat-Schüssel, aufstellen wollen. Streit gibt es auch unter Wohnungseigentümern, wenn die Mehrheit der Eigentümer gegen die Anbringung einer Sat-Antenne am gemeinsamen Hauseigentum ist. In solchen Fällen müssen die verschiedenen Interessen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden.
 
Das Grundrecht des Vermieters oder Eigentümers auf Unversehrtheit seines Eigentums steht der Informationsfreiheit des Empfangs-Interessierten gegenüber. Zahlreiche Gerichtsurteile wurden zu diesem Thema bereits gefällt. Trotzdem herrscht nach wie vor Verunsicherung, in welchen Fällen das Informationsinteresse höher zu bewerten ist, wann das Eigentumsinteresse überwiegt und wann es auf eine Genehmigung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft gar nicht ankommt.
 
Rechtsanwältin Susanne Sprotte schreibt seit November 2003 für DIGITAL FERNSEHEN zum Thema Satelliten-Recht und hat durch Arbeiten in der Praxis zahlreiche Spezialkenntnisse auf diesem Gebiet erworben.
 
Kompetenten Rat und Hilfe finden Sie ab sofort an unserer neuen Sat-Recht-Hotline unter Telefon 0190/821738 (1,86 €/Minute), die durch Frau Sprotte betreut wird. Die Hotline ist zu folgenden Zeiten freigeschaltet: Mo und Mi 10.00 bis 13.00 Uhr Do 14.00 bis 19.00 Uhr
 
Mehr Informationen für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer gibt es unter www.sat-recht.de [fp]

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  • Empfang_Satellit_Artikelbild: © twobee - Fotolia.com

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