Bonn – Eher schlecht zu stehen scheinen die Genehmigungschancen für die im Februar geschlossene Vertriebsvereinbarung zwischen Arena und Premiere.
Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ drückte der neue Präsident des Bundeskartellamts Bernhard Heitzer seine Befürchtungen aus, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden einzigen Konkurrenten den Wettbewerb auf dem Pay-TV-Markt weiter aushebeln könnte.
Gleichzeitig nannte er gegenüber der „FAZ“ auch die Bedingung für eine Freigabe durch seine Behörde: „Eine Feststellung ist nur dann möglich“, so Heitzer weiter, „wenn es zu Effizienzsteigerungen kommt und die Kunden daran angemessen beteiligt werden.“
Im Klartext heißt dies wohl, dass das Kartellamt die Wettbewerbsverhinderung nur zulässt, wenn die Kooperation vor allem für den Kunden vorteilhaft ist, etwa in Form von niedrigeren Preise oder verbilligten Empfangsgeräten. Auf die Nachfrage, ob der Verzicht auf die Premiere-Anteile seitens der Arena-Mutter Unity Media die Bedenken ausräumen würde, wollte Heitzer der „FAZ“ nicht antworten.
„Wir sind offen für Vorschläge der Unternehmen, die unsere kartellrechtlichen Bedenken ausräumen können“, lud Heitzer stattdessen die beteiligten Unternehmen zur Diskussion ein. Auch machte der Kartellwächter deutlich, dass er sich von Premiere und der Arena-Mutter Unity Media nicht unter zeitlichen Druck setzen lässt. So erklärte Heitzer, dass die Prüfung durch seine Behörde auch länger dauern kann als Ende Mai.
Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, entschied sich Premiere am vergangenen Mittwoch, den Vertrieb des Bundesligasenders Arena über Satellit auszusetzen. Dieser Verkaufsstopp ist zunächst bis Ende Mai angesetzt, in diesem Zeitraum wollen die beteiligten Unternehmen eine tragbare Lösung mit dem Kartellamt finden. [lf]
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