Sat-Empfang: Zankapfel der Justiz

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Leipzig – Ein Schritt vor, zwei zurück: Der Eiertanz in der deutschen Sat-Rechtssprechung geht in die nächste Runde.

Immer wieder gibt es Ärger zwischen Vermieter und Mieter, wenn es um das Aufstellen einer Parabolantenne geht. Aber auch bei Gemeinschaftseigentum gibt es Gerangel, wenn die Mehrheit der Eigentümer gegen die Anbringung einer Sat-Antenne an der Hauwand ist. In der Justiz übertreffen sich die Gerichte mit Urteilsentscheidungen. Gerade hatte das Landgericht Berlin entschieden, dass jedermann das Recht auf ungehinderten Zugang zu allen Informationsquellen hat.

Doch der Bundesgerichtshof legt ein neues Urteil vor, das das Recht auf die Satellitenschüssel wieder deutlich einschränkt. Grundsätzlich gilt aber immer noch: Der individuelle Fall entscheidet. Um ihren Lesern zum guten Recht zu verhelfen, hat die Redaktion von DIGITAL FERNSEHEN eine Sat-Recht-Hotline eingerichet, die durch Rechtsanwältin Susanne Sprotte betreut wird. Ausführliche Informationen rund um Ihr gutes Recht erfahren Sie zudem in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
Sat-Recht-Hotline: Tel 0190 821738
Mo und Mi 10.00 bis 13.00 Uhr, Do 14.00 bis 19.00 Uhr
(1,86 Euro/Minute)
[mg]

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