Sat-Recht: So wird die Schüssel erlaubt

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 2004 (v ZB 51/03) einem ausländischen Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt eine Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen.

Der ausländische Wohnungseigentümer darf die Parabolantenne aufstellen, obwohl bereits ein Kabelanschluss vorhanden ist. Bisher galt in der deutschen Rechtsprechung der Grundsatz: Dem gesteigerten Informationsbedürfnis eines Ausländers, Programme aus seiner Heimat zu empfangen, kann im Falle bereits vorhandener Kabelprogramme entgegengehalten werden, dass das Angebot aus dem Kabelnetz ausreichend sei.

Wie die Rechtslage genau aussieht und was die deutschen Gerichte in Einzelfällen sagen, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [lf]

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