Sat-Recht: Wer darf eine Sat-Schüssel aufstellen?

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Leipzig – Die Frage, wer berechtigt ist, sich eine Satellitenschüssel aufzustellen, ist nach wie vor ein heißes Eisen, besonders wenn es um ausländische Mieter geht.

Oft wird behauptet, dass deutsche Mieter oder Wohnungseigentümer in dieser Frage unfair gegenüber Ausländern behandelt werden. Dass dies ein weit verbreiteter Irrglaube ist, beweist u.a. ein Urteil des Landgerichts München. Diesem Urteil vorausgegangen war eine Klage der Eigentümerversammlung, die darauf pochte, die von einer türkischstämmigen Famillie installierte Satellitenschüssel zu beseitigen, da sie in vollem Umfang über die Balkonbrüstung ragte.

Die Kläger bekamen Recht. Wenn sie erfahren wollen, welche Gründe ausschlaggebend für den Zuspruch der Richter waren und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ausländische Mieter keinen Anspruch auf Genehmigung einer Sat-Anlage gegenüber dem Vermieter haben, dann kann Ihnen die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist, Anworten geben.
 
 
 
 
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  • Empfang_Satellit_Artikelbild: © twobee - Fotolia.com

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