„Das Boot“: Kameramann kämpft weiter um faire Vergütung

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Bild: © Paul Hill - Fotolia.com
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Der Chef-Kameramann von „Das Boot“ braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof hob heute ein Urteil des Oberlandesgerichts München von 2017 auf.

Grund dafür ist, dass bei der komplizierten Berechnung der möglichen Ansprüche systematische Fehler gemacht wurden, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe erläuterte. Es muss neu verhandelt werden. (Az. I ZR 9/18)

Der Anfang der 80er Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (87) hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100.000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairness-Paragraphen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Auf dieser Basis streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für mehr Geld.

Die Klage, um die es jetzt ging, richtet sich gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter. Das OLG hatte Vacano von ihnen insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesprochen. In einem Parallelverfahren in Stuttgart klagt Vacano gegen die übrigen acht ARD-Anstalten, die «Das Boot» vielfach ausgestrahlt hatten.

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3 Kommentare im Forum

  1. Beteiligung am Erfolg. Gut , wenn Mio. eingenommen werden. Wenn ein Film ein Flop wird , muss er dann von den 100.000 € auch zurückzahlen ?
  2. Das finde ich echt dreist, in den Achtzigern 200.000,- DM bekommen und wohl offensichtlich nicht entsprechend gut angelegt, sonst hätte man gut auskommen können, mit dem Einkommen.....
  3. Ich verstehe das nicht wirklich. Der "Chef-"Kameramann hatte eine Pauschalvergütung bekommen (steht so im Urteil). Ich weiß nicht, wie diese Tätigkeit normalerweise vergütet wird. Sind gut 200 000 DM zu der Zeit eine übliche Vergütung gewesen? Wie sehr ist diese Tätigkeit am kreativen Schaffungsprozess tatsächlich beteiligt? Immerhin gibt es doch für sowas die Regie. Und man macht mehrere Aufnahmen und jemand wählt die Szenen dann aus und zusammenschneiden muss man das doch auch. Und den Leuten Anweisungen geben und eine Kulisse schaffen, etc. Hätten da nicht andere Leute noch viel höhere Nachforderungen, die sie durchsetzen könnten? Am Gewinn beteiligt ist doch normal nur, wer auch das Risiko getragen hat. Oder das vorher vereinbart hat. Die 200 000 DM, wurden die nach Fertigstellung ausgehandelt oder vorher? Weil der Film hätte doch auch floppen können. Der Grund, aus dem da nachgefordert wird, ist sowieso etwas obskur. Aber mit dem Urteil wurde hauptsächlich die Berechnung der "Nachforderung" auseinandergepflückt.
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