Ebay: Was passiert, wenn man versehentlich sein Auto für einen Euro verkauft?

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Ein kurzer Klick, ein riesiger Fehler: Ein Ebay-Verkäufer wollte sein Auto versteigern – und legte stattdessen einen Sofortkaufpreis fest. Doch der Interessent wollte das Versehen nicht einsehen und verklagte den Verkäufer auf Schadensersatz.

Auf der Internetauktionsplattform Ebay wollte jemand seinen gebrauchten BMW mit der Angabe „Preis 1 Euro“ verkaufen und ein Interessent schlug prompt zu. Erst später bemerkte der Anbieter seinen Fehler und brach die Transaktion ab. Daraufhin verklagte ihn der Käufer auf Schadensersatz. Nun verkündete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil: Bei ersichtlichem Versteigerungswillen führe die Angabe „Preis 1 Euro“ auf eBay nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag über einen Euro, wie die Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen verkündete.

Der Anbieter hatte das zu versteigernde Fahrzeug samt Ausstattung ausführlich beschrieben und das nachfolgende Angebot aufgestellt: „Preis: € 1,00“ sowie: „Fahrzeug muss innerhalb drei Tagen noch Auktionsende – vom Höchstbietenden abgeholt und bar vor Ort gezahlt werden…, Sofortkaufangebote sind gerne erwünscht.“ Der Kläger bot daraufhin einen Euro und erhielt automatisiert den Zuschlag. Als der Beklagte die Auktion vor dem regulären Schluss beendete, wies er den Kläger darauf hin, dass der Preis von einem Euro als Start- und nicht als Sofortkaufpreis gemeint gewesen sei.

Der Kläger verlangte satte 13.000 Euro Schadensersatz, die er seiner Ansicht nach für ein vergleichbares Fahrzeug aufbringen müsste, doch sowohl das Landesgericht als auch die Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen wiesen die Klage ab – es bestehe kein Recht auf Schadensersatz, da aus dem Kontext die Absicht zur Versteigerung des Fahrzeugs hervorgehe, nicht der Sofortkauf. Somit sei ein etwaiger Kaufvertrag nichtig.

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  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda - Fotolia.com

2 Kommentare im Forum

  1. Der Verkäufer war wohl blutiger Anfänger bei Ebay. Statt Auktion wohl Sofortkauf gestartet oder den 1 Euro als Mindestgebot definiert wo automatisch Zuschlag erteilt wird. Lustig die Passage "Sofortkauf Angebote" (unter der Hand) sind erwünscht". Sorry, aber das muss man in einer Gebrauchtwagen Auktion nie reinschreiben. Wer mal einen bei Ebay oder noch besser Ebay Kleinanzeigen reinstellt weiß, dass man mit solchen "Was ist letzte Preis" Anfragen oder "50% unter Mindest-/Festpreis" Angeboten automatisch geflutet wird.
  2. Das hätte auch ins Auge gehen können, in ähnlichen Fällen durften Verkäufer Schadensersatz zahlen. Das der Käufer nicht durchgekommen ist, finde ich sehr gut.
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