Hat die Justiz den Fall „Dieter Wedel“ eigentlich vergessen?

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Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
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Das fragt sich der Anwalt der Schauspielerin Jany Tempel und rügt dabei die Verzögerung im Verfahren gegen Regisseur Dieter Wedel.

„Seit Anklageerhebung sind nunmehr über 14 Monate vergangen“, schreibt Rechtsanwalt Alexander Stevens in einer Verzögerungsrüge an das Landgericht München I, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Im Hinblick auf die überlange Verfahrensdauer ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Anklage der Staatsanwaltschaft um einen Fall von Schwerstkriminalität handelt, der meine Mandantin ganz erheblich belastet.“

Die Staatsanwaltschaft hatte Wedel schon im März vergangenen Jahres wegen eines Vorwurfs aus dem Sommer 1996 angeklagt. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen. Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin und Kalendereinträge als Beweismittel an.

Wedel bestreitet die Vorwürfe. Seine Anwälte sprachen von Vorverurteilung und betonten die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage gar nicht zugelassen werden könnte – obwohl das in der deutschen Justiz nur sehr selten vorkommt.

Tempel, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, leide „sehr unter der langen Verfahrensdauer“, schreibt Stevens. Ihr seien „zahlreiche materielle und immaterielle Schäden entstanden“. Er beantragte, „das Hauptverfahren zu eröffnen und zeitnah Termine zur Hauptverhandlung zu bestimmen“.

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