Befreiung von Rundfunkgebühr jetzt beantragen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Wer von Arbeitslosengeld I auf Hartz IV stürzt, erhält seit Anfang 2011 keinen so genannten „Übergangszuschlag“ mehr. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Betroffene noch im Januar einen Antrag an die GEZ senden müssen, um ab Februar befreit zu werden.

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag mitteilte, muss der Antrag für die Befreiung noch bis zum 31. Januar an die GEZ geschickt werden. Für alle, die vor dem ALG II-Bezug Arbeitslosengeld erhielten, gab es bislang einen monatlichen Zuschlag, wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden. Orientiert am letzten Arbeitslosengeld betrug diese Übergangsleistung maximal 160 Euro im Monat.
 
Mit den Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz wurde dieser Zuschlag nun ersatzlos gekappt – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für all diejenigen, die ihn bereits beziehen. Die Verbraucherschützer weisen allerdings auf eine Neuerung hin: Während beim befristeten Zuschlag nach § 24 Sozialgesetzbuch II keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich war, öffnet sich durch den Wegfall der Leistung nun diese Tür.

Mit dem Änderungsbescheid der Hartz IV-Verwaltung kann bei der GEZ eine Befreiung beantragt werden. Die Anträge liegen in den Bürgerämtern aus. Auch Arbeitssuchenden, die bislang noch keinen Änderungsbescheid erhalten haben, rät die Verbraucherzentrale, vorsorglich einen Befreiungsantrag zu stellen und den Bescheid dann später nachzureichen. Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Befreiung rückwirkend berücksichtigt werden kann. Die Verbraucherzentrale rät, den Antrag an die GEZ sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. [mw]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Befreiung von Rundfunkgebühr jetzt beantragen Da fällt mir spontan das alte Sprichwort ein: "Man sollte schlafende Hunde nicht wecken !" Oder anders formuliert,als Hartz IV-Empfänger dürfte man kaum pfändbares Vermögen besitzen,und kann sich die ganze An- und/oder Ummeldung einfach sparen !
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