Leipzig – Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof bestimmte Klauseln in den Abobedingungen des Bezahlsenders Premiere für ungültig erklärt.
Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, hatte der Bundesverband für Verbraucherschutz Klage eingereicht und Erfolg gehabt.
Der BGH untersagte dem Pay-TV-Betreiber die Verwendung mehrerer Bestimmungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Aboverträge. Eine Klausel, in der sich Premiere eine Erhöhung der Abo-Beiträge vorbehält, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen, ist ebenso unwirksam wie die Möglichkeit des Senders, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film „zum Vorteil des Abonnenten“ zu verändern.
Zu diesem Thema möchten wir Ihre Meinung wissen. Wie stehen Sie zu den nun für den Abonnenten verbesserten Vertragskonditionen von Premiere? Werden Sie aufgrund dieses Urteils Kunde des Unterföhringer Senders? Oder sind Ihnen diese Vorgänge schnuppe? Vielleicht sind Sie ja schon mehr oder weniger froher Premiere-Kunde? Stimmen Sie ab! Das Zwischenergebnis des Votings erfahren Sie im Anschluss an Ihre Stimmabgabe. Wir sind gespannt auf Ihre Meinungen!
[mg]
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