
München – Vergangenen Dienstag fällte das Landgericht München I das Urteil im Titelschutz-Prozeß der Tele München gegen die Produktionsfirma Hofmann & Voges.
Nach Angaben von Tele München bestätige der Richterspruch, dass die Hofmann & Voges-Produktion, die im Auftrag von ProSieben entstand, nicht den Titel „Der Seewolf“ oder „Seewolf“ tragen darf. Grund für diese Entscheidung ist der Vorrang des Titels und der Marke der Originalverfilmung „Der Seewolf“, die die Tele München im Jahr1971 für das ZDF produzierte. Dieser Mehrteiler gilt als einer der berühmtesten Klassiker der deutschen Fernsehgeschichte. [mg]
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