DLM gegen Zulassung von Product Placement

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) stimmt dem von der Europäischen Kommission am 13. Dezember 2005 verabschiedeten Vorschlag zur Revision der EG-Fernsehrichtlinie in weiten Teilen zu, will Product Placement aber nicht erlauben.

Es sei zu begrüßen, dass mit der novellierten EG-Fernsehrichtlinie ein einheitlicher Rechtsrahmen für Fernsehangebote und andere audiovisuelle Inhalte geschaffen werde, erklärte der DLM-Vorsitzende Wolfgang Thaenert. Der Abbau und die Vereinfachung quantitativer Werbevorschriften würden positive Effekte mit sich bringen: „Die Zulassung innovativer Werbeformen wie split screen, virtuelle und interaktive Werbung gewähren Inhalteanbietern zusätzliche Werbe- und Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Programmierung die notwendige Planungssicherheit“, hob der DLM-Vorsitzende hervor.

Der Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm und auch das Schleichwerbeverbot seien im Interesse der Unabhängigkeit der Programmgestaltung allerdings unverzichtbar, betonte Thaenert (Bild). Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Legalisierung von sog. Product Placements würde den deutschen Mediengesetzgeber vor erhebliche Umsetzungsprobleme stellen. Die Übernahme dieser Regelung in das deutsche Medienrecht breche mit dem klassischen Trennungs- und Kennzeichnungsgrundsatz, der bislang unangefochten sowohl für das Presse- und das Rundfunkrecht gilt und auch im Gesetz zum unlauteren Wettbewerb geregelt ist.
 
„Product Placement mag als Lösungsmöglichkeit von Wettbewerbsnachteilen der europäischen Filmindustrie im Verhältnis zum amerikanischen Film sinnvoll sein. Eine Ausweitung auf andere Medieninhalte aber lässt mehr Probleme als Nutzen erwarten“, warnte der DLM-Vorsitzende Prof. Wolfgang Thaenert. [fp]

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