Drei-Stufen-Tests beim HR abgeschlossen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Mit der Bestätigung durch die Hessische Staatskanzlei ist das Drei-Stufen-Test-Verfahren für die Telemedien-Angebote des Hessischen Rundfunks (HR) erfolgreich zum Abschluss gebracht worden.

Das teilte der Hessische Rundfunk am Donnerstag mit. Demnach bestehen nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung gegen die Veröffentlichung der drei Telemedienkonzepte im Staatsanzeiger für das Land Hessen keine Bedenken. Damit wurde die rechtsaufsichtliche Prüfung rechtzeitig vor dem 31. August 2010 mit einem positiven Ergebnis beendet.

Die Telemedienkonzepte zur Bestandsüberführung von „hr-online“,“hr-text“ und „boerse.ARD.de“ waren am 2. Juli 2010 vom Rundfunkrat desHessischen Rundfunks einstimmig genehmigt worden. Die HessischeStaatskanzlei als Rechtsaufsicht des HR hatte gemäß dem 12.Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Einhaltung der Verfahrensschritte undder gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. [mg]

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