DSF und Pro Sieben für Schleichwerbung kritisiert

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Düsseldorf/München – Stefan Raabs „Wok WM 2006“ sowie die Fußball-Talkshow „Doppelpass“ haben gegen das Schleichwerbungsverbot verstoßen.

Zu diesem Ergebnis ist die dafür zuständige Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten (GSPWM) gekommen.

So sind die Medienwächter der Auffassung, dass die doppelte Nennung des Wettanbieters „Bet and Win“ (mittlerweile „Bwin“) während der „Wok WM 2006“ nicht zulässig war. Zudem soll ähnliche Schleichwerbung in zwei weiteren Fällen während dieser Pro Sieben-Ausstrahlung stattgefunden haben. Deswegen hat die GSPWM der für Pro Sieben zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden.
 
Darüber hinaus ist ein Wirtschaftsprüfer beauftragt worden, die der Sendung zu Grunde liegenden Verträge zu durchleuchten. Auf diese Weise soll geklärt werden, ob die Abbildung von Markennamen in den Sendungen „Wok WM 2006“ und „Wok WM 2007“ dem Veranstalter Pro Sieben zuzurechnen ist oder nicht. Grund für diese Maßnahme ist laut Angaben der GSPWM die Beteuerung von Pro Sieben, dass die Vermarktung der Wok WM in den Händen des örtlichen Veranstalters lag und damit nicht Pro Sieben verantwortlich gemacht werden könne.

Wegen verbotener Schleichwerbung im Fußball-Talk „Doppelpass“ (DSF) vom 8. April 2007 hat die GSPWM eine Beanstandung ausgesprochen. In der Sendung hatte Moderator Jörg Wontorra Schleichwerbung für eine Biermarke betrieben.
 
Die Vorwürfe gegen die RTL-Sendung „V – die Verbrauchershow“ vom 25. Februar 2007 wurden hingegen entkräftet. Damals wurden Testergebnisse aus der Verbraucherzeitschrift „Stiftung Warentest“ vorgestellt. Während der Sendung wies der Moderator darauf hin, dass weitere und ausführlichere Informationen im „Test“-Heft der Stiftung Warentest nachzulesen seien.

Die GSPWM bewertete dies nicht als verbotene Schleichwerbung, sondern als einen zulässigen Beitrag im Dienst der Öffentlichkeit und als einen erlaubten Hinweis auf Begleitmaterial nach § 45 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Die Darstellung von gewerblichen Waren sei dann keine Schleichwerbung, wenn sie programmlich-dramaturgisch oder zur Wahrnehmung von Informationspflichten erfolge. Dies sei hier der Fall gewesen. [lf]

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5 Kommentare im Forum

  1. AW: DSF und Pro Sieben für Schleichwerbung kritisiert haben die nichts besseres zu tun? das ist doch sowas von *******egal !!!!!
  2. AW: DSF und Pro Sieben für Schleichwerbung kritisiert Warum wird hier Schleichwerbung für DSF und Pro sieben gemacht?
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