Leipzig – Möchte der Pay-TV-Zuschauer eine Zweitkarte zu seiner Smartcard haben, muss er oft wieder bezahlen.
Das ist nicht gerade verbraucherfreundlich, aber dennoch eine gängige Praxis. Daher weichen Pay-TV-Zahler auf das sogenannte Cardsharing aus.
Es ermöglicht dem Smartcardbesitzer, sein TV-Programm im Wohnzimmer als auch im Schlafzimmer zu sehen, ohne dass er die Karte jedes Mal ins andere Zimmer mitnehmen muss. Unklar ist diesbezüglich die Rechtslage, da ja für die erste Karte bezahlt wurde. Im höchsten Maße illegal dagegen ist das Internetsharing, durch welches auch Personen Zugang zu den Daten bekommen, die kein Abonnement besitzen.
Schwarzsehern ist somit die Tür geöffnet. Wie hacken sich Schwarzseher bei Videoguard, Nagra und Co. ein? Wie gehen die Systemanbieter dagegen vor? Welche Rolle spielen die Boxenhersteller, tragen auch sie eine Mitschuld am Schwarzseher-Problem? Lesen Sie unseren aktuellen Bericht dazu in der neuen Ausgabe 07/2007 der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [mg]
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