Gericht: Neun Live betreibt „kein unerlaubtes Glücksspiel“

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Ismaning -Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) scheitert beim Oberlandesgericht München mit seinem Vorgehen gegen Neun Live.

Der Verband hatte versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner TV-Sender zu erwirken.

Er beschuldigte Neun Live des unlauteren Wettbewerbs, unter anderem mit dem Vorwurf, der Sender veranstalte verbotenes Glücksspiel und täusche über die Gewinnchancen seiner Quizsendungen.
 
Die Beschwerde des Verbands wurde nun vom Oberlandesgericht München als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die bereits zuvor ergangene erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München bestätigt.
 
In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer“ wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern auch klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen. Schließlich bestätigte das Gericht erneut, dass Neun Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt. [mg]

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