GEZ auch für TV-Gerät ohne Empfangsfunktion?

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Leipzig – Ziemlich aktuell im Zuge der Ausbreitung von DVB-T ist die Frage, ob eine Gebührenpflicht dennoch besteht, auch wenn man zu Hause das Empfangsgerät nur zum Abspielen von DVDs nutzt.

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind Runfunkteilnehmer, die gemäß Paragraph 1 Absatz 2 ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit halten, verpflichtet, Gebühren zu zahlen. Was aber sagt Student Schulze, der sein DVB-T-Empfangsgerät wirklich nur zum Abspielen von DVDs oder Videos, sprich: Filmegucken, verwendet? Muss er die monatliche Rundfunkgebühr berappen? Er schaut doch aber gar nicht fern!

Die GEZ versteht diesbezüglich keinen Spaß und hat ihre Richtlinien und Vorschriften, die leider auch Student Schulze akzeptieren muss. Wenn Sie dazu mehr erfahren wollen und Sie außerdem noch interessiert, in welchem Maße der Vermieter eine auf dem Balkon installierte Schüssel dulden muss, dann lesen Sie die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
 
 
 
 
 
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