Große Koalition schließt Schleichwerbung aus – und doch nicht

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Berlin – „Produktintegration und Themenplatzierung sollen in jedem Fall verboten sein.“, fordern CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag im Bundestag – nur um im nächsten Satz „Produkthilfen“ erlauben zu wollen.

Damit scheinen sich die Regierungsparteien an die umstrittene Öffnung der Product-Placement-Begrenzungen anzunähern, die die EU im Zuge der Modernisierung ihrer Fernsehrichtlinien plant. Denn was mit „Produkthilfen“ gemeint ist, wird im weiteren Antrag beflissentlich verschwiegen.

Viel mehr versuchen die Parteien, die journalistische Unabhängigkeit der Redaktionen hochzuhalten, die in ihren Entscheidungen von Schleichwerbung nicht beeinflusst werden dürfen. Auch soll die Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten stärker angezeigt werden, als es die bisherige Version der EU-Richtlinie vorsieht.
 
Die EU will Produktplazierungen in bestimmten Sendungen erlauben, solange sie gekennzeichnet sind, den Inhalt der Sendungen nicht verändern sowie auf die redaktionelle Arbeit keinen Einfluss haben. Ausgenommen von der Schleichwerbung sind nach dem derzeitigen Stand Kindersendungen, Dokumentarfilme, Nachrichtensendungen und Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen.
 
Bei der Deregulierung der Werbebeschränkungen hingegen sind die deutschen Regierungsparteien weitaus aggressiver in ihren Forderungen, hier geht ihnen die EU-Richtlinie noch nicht weit genug. Insbesondere die Aufweichung der Werbezeitregelungen könnte sich die Große Koalition umfassender vorstellen. Der EU-Vorschlag soll Werbeblöcke alle 35 Minuten erlauben – hier können sich die Regierungsparteien sogar einzelne Werbespots, zum Beispiel bei Sportprogrammen, vorstellen. [lf]

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