Kassel – Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) befürchtet, dass das derzeit diskutierte Modell einer zentralen Zulassung und Aufsicht über bundesweite Sender die Meinungsvielfalt einschränken könnte.
Dieser Vorschlag wird im Zusammenhang mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag derzeit hoch gehandelt. Demnach soll die Vergabe und Überwachung von bundesweiten Lizenzen nicht mehr durch die einzelnen Landesmedienanstalten durchgeführt werden, sondern von einem zentralen Gremium.
Aus Sicht der LPR kann zwar die Rechtsaufsicht durch solch ein zentrales Organ sicherlich gemeistert werden, in der Diskussion um die Senderinhalte machen die hessischen Medienwächter jedoch einen großen Nachteil der bundesweiten Lösung aus. Die Festlegung dessen, was die „öffentliche Aufgabe“ der Medien sei, könne laut LPR nur über einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs erfolgen. Aus diesem Grund sei es unabdingbar, die plural zusammengesetzten Aufsichtsgremien der Landesmedienanstalten auch künftig bei der Aufsicht über die Programme zu beteiligen.
„Die Bewertung der Rechtmäßigkeit einzelner Programme basiert immer auf bestimmten gesellschaftlichen Konventionen, auf unseren Werten und Moralvorstellungen, die im Zeitverlauf natürlich Änderungen unterliegen“, mahnt der Vorsitzende der LPR Hessen Winfried Engel an. „Medienethische Fragestellungen im Sinne von ‚Was ist den Medien erlaubt und wo überschreiten sie Grenzen?’ müssten auch künftig von den Repräsentanten unserer Gesellschaft diskutiert werden, so Engel abschließend. [lf]
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